Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 2. Teil
Entstehung
Einzelbild herunterladen

121

trohn tohnnen

bley tohnnen Klumpfen bley, welche alle auser dem schoppen uff lägnern hineingelegt werden.

In denen Crahnen Schopfen aber allerhandt truken güter bis zu widter einladung verwarlichlig uff behalten werden als da seindt:

Seidenballen

Wüllen und leinen duchballen

pfeffer und Imgberballen Zücker undt Spezerey faß sambt allen anderen truken gütern, welche umb so viel nützlig- und sicherer im Kauffhaus under hochen besonders vor Reuwer wohl verwarten gewölber denen alten herkommen gemees darniedter verwarlig gelecht, auch alle stükerguter der Ein- und ausfure nach ein und ab- geschrieben werden und davon die herrschafftliche gebur entrichtet würdt.

Undertähnigst gehorsambster Geörg Mensheng. ¹)

Zu(4). c) Entgegnung E. Rokochs auf die Beschwerden inbetreff der Krahnen(24. Dezember 1673).

Cran betreffent²)

Die Cranen sein nicht vorgericht, umb die ankommende gütter daselbst verwahrlichen niderzulegen, sondern zu dem ende, daß Man schwere läst, welche mit handtarbeit nicht zu zwingen und füglichen auß ein scheiff in daß andere oder auff daß landt zu setzen; nach deme gehoren die gütter nacher Franckfort in die Marckscheiff, in Colsche oder straß- burger gleich sobalten zu verscheicken und wird es an scheiff noch mangeln, wan die Factoren ihren Fleiß thun und deren be- schreiben, würden darauff kein volgen, so ist daß Kauffhaußs darvor da, und vermõg derselben ordnung sein die gütter, wie die auch sein mögen, auch ohne ordern der Kaufflüht in daß Kauffhauß zu bringen obligeirt. Sonsten werde bey gutten Zeiten Sex Crannenschopffen nicht genügen und die ankommende gütter nicht faßen könen; es ist aber den Kaufflühten, frembt und inheimischen, darumb nicht, sondern die infohr, kauffhaußgelt und daß dubelte Crangelt zu thun; daß sein aber die Nutzen, welche gemeiner statt und

1) Unter dem Namen steht von E. Rokochs fland»verte«; dem- entsprechend bildet Rokochs Bericht»Cranen betreffent« das zweite Blatt dieses Bogens.(= fol. 72.)

2) Nr. 190. Aktenstück Nr. 72 erstes Blatt; vollständig von Rokoch

eeschrieben; auf der Rückseite ebenfalls von Rokochs Hand: Er- orderter bericht vom Cranen.