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9. So ist auch von ihrer Churf. Gnaden höchstseel. andenkens ergröster sorg und mühe halben, als vor diesem bey diesem officio nicht gewesen, mir gnädigst vermõg schriefftlicnen gnädigsten Decreti der miettler lauwerplatz selbsten zu bedienen und zu gebrauchen, nuhn aber eine Batterie darausen gemacht worden.¹)
10. So biett auch gans underthänigst und gehorsambst gesambte 4 Cranenknecht, welche undertähnigst ihrer verpflichten schuldigkeit nach morgens früe umb 5 oder wenigstens umb 6 uhren bis gegen abendt 7 oder 8 uhren den gansen tag bey den Cranen uffwarten und zu arbeiten verobligirt, wie dan solche hier zu möglichst von mir hier zu angehalten werden, daß auch, wofern einer etwan mit toth abgehet, sich schwerlig ein anderer so dinlich, dieweilen viel in den rädern den gansen tag durch nicht gewönen noch ausdauwern können, sondern etzliche darüber erkränket und nicht widterkommen, E. Churf. Gnaden umb gnädigste verwilligung yedem 4 Malder Korns, welcher Churf. Gnaden selbste wo nicht 4, yedoch etwan 3 malder sich undertähnigst getröstent ²)
E. Churf. Gnaden Untertähnigst gehorsambster Geörg Mensheng.
Zu(4). b) Erwiderung des Krahnenmeisters Georg Mensheng (24. Dezember 1673).
Undtertähnigst undt ohnmasgeblig, vyedoch gnädigst befelchter vorschlag“) uber die liegerstatt deren Kauff- mannsgüter an hiesigen Churf. Cranen betr.
So werden an denen Churf. Cranen verwarlig sowohl under die schoppen hingeschlagen als nemblich schwere wahren auser dem werck
als Victriol tohnnen allaun tohnnen Ertz tonnen
1) 16. VIII. 73 ad 9: der Lauerplatz sey ihm entzogen; bittet vor die Cranenknecht 4 Malter Korn additur;, abgeschlagen; ad usum publicum gezogen gleich andere.
Ob nicht ein controlleur zu bestellen, welchem ein theil der straff zu seiner bestallung könte assignirt werden.
2) Bei der nochmaligen Verlesung: und solle ad ultimum(= articulum einem yeden Cranenknecht 3 oder 4 Malter beigelegt werden, weil sie es der herrschafft genugsamb einbringen. Nota(= Zusatz zu dem Ganzen): Crahnen Knecht sollen bei der renth in gegenwart Crahnenmeisters auff dieße Ordnung schwehren und forma juramenti verfaßt werden.
3) Nr. 199. Aktenstück Nr. 72 zweites Blatt.


