91
Dominus Fürstenberg wünschte, das Schreiben möge in forma Extractus Protocolli dem Domdechanten übergeben werden.
Dominus Cracht bemerkte, was dem Rohkoch gesagt worden sei, könne auf Se. kurf. On. keineswegs ausgedeutet werden.
Dominus Leyen sagte:»Da der Schiffman, welcher sehr ohngestimm, sich wider bey deroselben solte ahngeben, würde Er urgiret entgegen denselben anderwehrtlich zu verfahren; und hette pro restitutione der geldter bey Herrn Dhomb- dechandten allss Statthaltern öffter sollicitiren lassen.
Nach diesen Ausserungen beschloss das Kapitel, für diesmal in Forma Extractus den Inhalt des aufgesetzten Schreibens dem Domdechanten durch die Herrn von Fürstenberg und von der Leyen präsentieren zu lassen, die Frage wegen der Siegelung aber bei dem nächsten Generalkapitel vorzunehmen. Der Domscholaster liess in das Protokoll noch aufnehmen, die Leyenische Klage hätte in dem Particularkapitel vorgenommen werden müssen, 1) weil Herr von der Leyen zuvor sich nicht allein bei der Rente, sondern auch bei dem Domdechanten als Statthalter öfter beklagte, aber nichts erfolgt sei, 2) weil der Domdechant in dem der Klage folgenden Generalkapitel die Angelegenheit nicht vorgetragen habe.
Am 15. Januar 1650¹) überbrachten die beiden Herrn von Fürstenberg und Herr von der Leyen im Auftrag des Kapitels dem Domdechanten den schriftlichen Aufsatz. In diesem setzte zunächst von der Leyen auseinander, er habe umlängst einem kölnischen Schiffer eine Anzahl Früchte seiner geistlichen Renten unter der Bedingung käuflich überlassen, solche vor der Pforte auf das Wasser zu liefern; es sei aber der Käufer von der Rente Lahneck zur Verrentung und Erlegung von 4 fl. 12 bz. angehalten worden; der Schiffmann habe nun an ihn(von der Leyen) seinen Regress zu tun gesucht. Weil nun diese Angelegenheit das Domkapitel im allgemeinen und jedes seiner Mitglieder im besonderen berühre, so habe er(v. d. L.) nicht unterlassen, die in der kurf. Wahlkapitulation hierüber enthaltene Vorschrift aufzuschlagen und den Artikel 29, den er kopeilich folgen lasse, ziel- und massgebend gefunden. Darauf habe er den Kapitelsekretär im Namen des Domkapitels zu der Rente Lahneck und dem Rentmeister geschickt, und ihn daran erinnern lassen, solches künftig unversucht zu lassen und die dem kölnischen Schiffer abgenommenen Gelder zurück- zuerstatten. Der Rentmeister habe aber erklärt, nach der
1) Ebenda Sitzung v. 16. Januar 1650 S. 20b ff.


