88
seye, könne aber leichtlich auss deme, wass bereitss wegen restitution 3 thlrl) capitulariter vorgegangen undt mitt vorbey-— gehung meiner im nahmen einess hochwürdigen dohmbCapi-— tullss auff der Renthen vorgehalten worden, muttmassen, wass für Puncten ess beyläuffig sein mögen.
Diesse sach ist bereits im verflossenen Monath Maio vorgegangen undt seithero drey generalia undt underschiedt-— liche particular Capitul gehalten, darvon aber niehmahlten nichts allss biss jetzo gedacht worden, da mann diejehnige wenige geldter von Ihrer Churf. Gn. Rentmeistern Capitulariter, auch nochmahlss sub Comminatione, sonsten gegen lhne undt die seinige solches zu resentieren, erheben und abfordern lassen. lch gebe Einem Hochwürdigen dhombCapitull ohnmassgeblich zu erkennen, wann ein regierendter Herr Einess Hochwürdigen dhombCapitullss verpflichten dhiener wegen seiner ge— messener function dergleichen zumuhten undt in verwaiche— rungsfall entbiethen undt beträwen sollte, gegen lIhne undt die seinige solchess zu resentiren, wie hoch ess Ein Hoch— würdig dhombCapitull uffnehmen undt pillig empfinden würde, lch befahre mich sehr, ess werde gleichergestalldt alhier geschehen undt dahien aussgedeutet werden, ob wehre ess mehr uff sie allss uff einen unschuldigen dhiener gemeindt; massen dergleichen ahn selbigen— allss welcher die Ordt-— nung so allzeit vermöge der Renthen-Register in viridi obser— vantia wie noch gewessen undt uff welche Er geschwohren, auch darinn zu halten befelchet mitt fügen nicht geändert werden kann. Sollte auch die Wahlkapitulation— davon aber einem zeitlichen dhiener nichtss wisßendt sein kan— ein anderss undt wie Ihme dem Rentmeister bedeutet worden, dass Ein Hochwürdig dhombCapitull von dergleichen hierin befreyet seye, nach sich führen, würde es in deme so also geschehen, umb so viel mehr zu erhaltung dess glimpffs dhienlich seyn können, lch mich auch gern möglichst zu dessen fürderung wie schuldig bemühen. Die geringe summa der drey thlr aber hette nach verfliessung sovieler Monathe pillig auff andere weiss angebracht undt gesucht sollen werden.
Undt kann tragendten Ampts halben undt mir undt meinen successoribus nichtss zu begeben Wohlmainendt zu erinnern nicht vorbeygehen, dass sachen von solcher natur undt consequentz zumahlen Decano in loco existente sed legitime impedito nullà praevià communicatione nicht einem iedtwederen Praesidi Capituli, ia auch einem dhombdechandten
1) Am Rande steht: Diese 3 Rthlr. hatt der leyische früchtekäuffer geben müssen.


