Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 1. Teil
Entstehung
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dechandt und Statthalter dieselben conclusa lhrer Churf. Gn. zu hinderbringen et pro bono effectu cooperiren zu helffen.« Erst am 14. Januar 1659 wurde man sich in dem Dom- kapitel darüber schlüssig'), welchen Weg man dem bedenk- lichen Domdechanten gegenüber einschlagen wolle. Man schickte den Domsekretär in die Domdechanei und liess ihn folgendes ausrichten:»es seye?*) forderst maioris respectus et Honorabilitatis concludirt worden, nicht in forma simplicis Extractus oder proiecti, sondern einer versigelten missivi die communication undtersuchung der einverleibten Puncte ahn S. hochw. On. gelangen undt also Capitulari sigillo siglen zu lassen dessen sich dan ein hochw. dhombCapitull in ihren Missiven in alle weege gebrauchen thäte...... Ersuchten derentwegen diesselbe(= hochwürdige Gnaden d. h. den Domdechanten) ihm belieben zu lassen dass Kistlein cum sigillo verpitziret mir(= dem Domsekretär) mittzugeben uff dass in loco Capitulari dass an Sie(den Domdechanten) haltendtes Schreiben möchte gesigelt, folgendes gemelt Kist- lein von ein oder zweyen Herren Prälaten hienwieder ver pitzschirt auch dass Schreiben überbracht und zwehn herrn darbey nemblich Ihre Gn. Gn. herr von Fürstenberg und herr von der Leyen mündtliche fernere erklärung undt er- leuterung thuen möchten.« Der Domdechant antwortete dem Domsekretär, er wolle ihm seine Bedenken wegen des zu besiegelnden Schreibens diktieren, es werde aber eine halbe Stunde oder etwas mehr darauf gehen. Wenn diese Bedenken dann dem Domkapitel nicht erheblich genug erschienen, werde er der Domdechant es geschehen lassen, dass das sigillum capitulare in locum capitularem getragen werde, nehme es aber dann nicht wieder an sich. Weil es jedoch dem Domkapitelsekretär bedenklich erschien, seine Herrn so lange in congregatione capitulari warten zu lassen, so begab er sich mit dieser Erklärung des Domdechanten zum Domkapitel zurück. Dieses erklärte der schriftlichen Be denken des Domdechanten gewärtig zu sein. In der folgenden Sitzung³) des Kapitels, die Mittwoch den 15. Januar 1650 statt- fand, las der Domscholaster im Einverständnis mit dem Kapitel folgendes Schreiben des Domdechanten vor:

»Einem Hochwürdigen dhombCapitull lasse lch Meinen gruss undt bereitwillige dienst vermelden. Ich weiss zwahr nicht wass in deme proiectirten Schreiben ahn mich enthalten

1) Ebenda S. 11b ff. 2) Ebenda S. 13a. 3) Ebenda S. 14b ff.