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dann das Rathaus samt der auf dem Markt belegenen Münze sowie die gemeinen Plätze und Gassen, das bflaster, die gemeine Allmenden in Sauberkeit, ferner die Zieh- und Spring— brunnen und andere allgemeinem Nutzen dienende Sachen, ebenso die Brücken, Wege und Stege in dem Mainzer Burg-— bann in gutem Zustand zu erhalten, die Schäden bei Zeiten dem Vizedominus und Gewaltsboten anzuzeigen und nach deren Anordnung wiederherstellen zu lassen; desgleichen haben sie auf die gemeinen Uhren, hohen Wachten und bestellten Wächter Aufsicht zu halten, ferner dahin zu wirken, dass alle Landstreicher und starken» Bettler aus der Stadt ge— schafft und aus derselben ferngehalten werden.
5) Es sollen, um für das Bauamt die nötigen Geldmittel zu beschaffen, das Zins- und Schatzmeisteramt in Mainz samt den Zinsen und Geldern, die seither von dem Schatz-— meister und den Zinshebern erhoben und verrechnet wurden, ferner die bürgerlichen Einzugsgelder, die Standgelder der kräme auf dem Markt und sonst nach Ausweis des Zins— und Heberegisters, endlich die Strafen, die Vizedominus und Gewaltsbote in Mainz ansetzen, verwendet werden. Alle diese Renten und Gefälle sollen die von Vizedominus und Gewalts— boten verordneten Ratsfreunde einfordern und erheben, aus denselben die verfallenden Baukosten berichtigen und darüber jährlich an der kurfürstlichen Kammer Rechnung ablegen; doch soll diese vorher durch den Vizedominus und Gewalts— boten revidiert und unterschrieben werden.
6) Damit diese Verrichtungen desto besser geschehen und die Briefregister sowie Dokumente an beständigen Orten und in geeigneten Gemächern wohl verwahrt werden, damit ferner eine Vergandung zum Nutzen der minderjährigen Pupillen eingeführt werden kann, soll in der Münze auf dem Markt eine wohlverwahrte Repositur samt den anderen not-— wendigen Gemächern ebenso für die Gandung ein Gewölb eingerichtet werden.
7) Es sollen die Mitglieder des engeren Rates die Feuer— ordnung in acht nehmen, wo nötig verbessern, alle Jahr er— neuern, der gesamten Bürgerschaft auf dem Kaufhaus vor-— lesen und für Anschaffung, Ergänzung und Aufbewahrung der Löschgeräte die nötigen Vorkehrungen treffen.
8) Es sollen die Mitglieder des engeren Rates Aufsicht führen über alle Feilschaften auf dem Markt und sonst, mögen sie nun in Esswaren, Spezereien, Gewürzen oder sonstigem Kaufmannsgut bestehen, ferner über die Markt- ordnung und den Marktmeister sowie über die Masse, Ellen und Gewichte. Hohl- und Längenmasse sollen in- und ausser-—


