Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 1. Teil
Entstehung
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in denen die Ratsversammlung diese Sache beriet, wohnte auch Rokoch bei.

In zwei anderen Sitzungen, zu denen sich Rokoch ein fand, am 28. Juni ¹) 1643 und am 18. Juni ²) 1644, handelte es sich um Klagen gegen einzelne seiner Standesgenossen, ein mal gegen einen Krämer, das andere Mal gegen einen Händler, der Holz und Borten vertrieb. Am 21. Februar 1645 beriet ²³) man im Mainzer Rate über die Verwendung der UÜberschlag- gelder und über das Verhalten, das man gegen die von Speier und anderen Stapelplätzen kommenden Schiffer ein- schlagen wollte. Rokoch, der als Kaufmann auf diesen Ge bieten eigne Erfahrungen besass, war zu diesen Verhand- lungen besonders beordert, oder es trieb ihn persönliches Interesse dahnin. Wenn wir ihn 4 Tage später, am 25. Februar¹) 1645, wiederum im Rate finden, so hat dieses wohl darin seinen Grund, dass der Rat in einer Geldange legenheit auf Vortrag des Vizedominus zu entscheiden hatte und dies wohl möglichst vollständiges Erscheinen voraussetzte.

Wie auf so vielen anderen Gebieten, so brachte die Regierung des Kurfürsten Johann Philipp auch für die Ver waltung der Stadt Mainz eine Reform. Von dem 6. Februar 1660 ist eine umfängliche Urkunde datiert⁵), in der die Auf- gaben des Mainzer Rates im allgemeinen und seiner einzelnen Ausschüsse insbesondere aufs neue festgelegt werden. Da dieses seither unbekannte Aktenstück die weitere Tätigkeit Rokochs sowie die seines Sohnes Johann Emund in mancher Beziehung erläutert, so wird es im folgenden seinem Inhalte nach mitgeteilt.

Den bürgerlichen Rat bildeten in Mainz 18 Bürger, die Ratsfreunde oder Ratsverwandten; zu diesen kam als 19ter der Ratsschreiber. Die Erneuerung des Rates ging in der Weise vor sich, dass nach dem Ableben oder Abgang eines seiner Mitglieder von den übrigen dem Vizedominus oder in dessen Abwesenheit dem Gewaltsboten drei ehrbare Mainzer Bürger vorgeschlagen wurden. Diese Namen vermittelte der Vizedominus oder Gewaltsbote dem Kurfürsten, der dann einen aus den dreien zum Ratsfreund ernannte.

Aus den Achtzehn, die den vollkommenen Rat aus machten, wurde jeder Zunft durch den Vizedominus ein Rats

1) Ebenda S. 486.

2) Ebenda S. 499 f.

3) Ebenda S. 512.

4) Ebenda S. 514

5) Kreisarch. Würzburg, Mainz. Arch. M. ingrossaturbuch 92 fol. 68b 75a. Vielleicht wird die Urkunde als Beilage am Schlusse der ganzen Arbeit wörtlich mitgeteilt.