Aufsatz 
Emund Rokoch. Ein Mainzer Kaufmann und Beamter des XVII. Jahrhunderts : 1. Teil
Entstehung
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Emund Rokoch als Mitglied des Mainzer Stadtrates.

Vor dem 15. Juli 1639 ¹) machte der Rat der Stadt Mainz dem Kurfürsten einen Vorschlag, wie die Stellen der verstorbenen Ratspersonen neu besetzt werden sollten, und benannte ihm zu diesem Zwecke 5 aus der Bürgerschaft. Der Kurfürst bestätigte die Vorgeschlagenen und erteilte entsprechenden Befehl an den Rat. Dieser nahm darauf am 15. Juli 1639 die fünf neuen Mitglieder in Eid. Unter diesen befand sich »Emundt Rhokoch Factor«. Leider sind die Berichte über die Ratssitzungen in dieser Zeit lückenhaft²). Die nächste verzeichnete Zusammenkunft der Ratsfreunde fand am 24. September 1639 statt³²); ihr wohnte Rokoch nicht bei, wohl aber begegnet er uns in der nächstgenannten⁴) vom 17. April 1640; ausser ihm ist von den neuen Ratsmitgliedern bei dieser Gelegenheit nur der Handelsmann Hans Adam fluet anwesend.

Ob vor der neuen Ratsordnung vom Jahre 1660 die einzelnen Mitglieder verpflichtet waren, an den Sitzungen teilzunehmen, wissen wir nicht. Jedenfalls ist ihr Erscheinen höchst unregelmässig. Wenn Rokoch an den Verhandlungen teilnanm, so hatte dieses jedesmal einen besonderen Grund. Am 20. April?) und 11. Mai ³) 1641 führte ihn wohl Interesse für seinen Schwager Gerhard Eichhorn in den Rat.

Als man nämlich im Jahre 1636 die Stadt von den Schweden zurückerwarb, musste eine namhafte Geldsumme erlegt werden. Da nun die erschöpfte Bürgerschaft das ver langte Geld nicht aufbringen konnte, hielten es Vizedominus und Rat für gut, zwei Ratsfreunde Gerhard Eichhorn und Wolf Rooss mit genügenden Vollmachten nach Erfurt zu senden. Diese machten denn auch bei Remi Sonnemanns Witwe eine Anleihe von 1500 Rtlr. Da nun die Gläubigerin 1641 auf Rückzahlung der Summe drängte, baten Eichhorn und fHuet um Regelung der Angelegenheit. Den Sitzungen,

1) V. D. A. 1625 1645. S. 382.

2) Ebenda sind die Seiten 380308 einschliesslich leer geblieben; sie sollten wohl mit nachträglichen Berichten über Sitzungen ausgefüllt werden.

3) Ebenda S. 383.

4) Ebenda S. 309.

5) Ebenda S. 441 f.

6) Ebenda S. 444.