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neben ist zu dem grossen Spiegell gezogen und verbaut worden ebenmässig H. Rokoch zuständig.« Der kleine Spiegel war übrigens nicht das einzige Haus, das zu dem neuen Gebäude gezogen wurde. Rokoch hatte, wie es scheint, den Neubau des Spiegels seit längerm ins Auge gefasst und darum in dem Häuserviereck Seilergasse, Liebfrauenplatz, Rotekopfs— gasse und Mailandsgasse eine Reihe von Ankäufen gemacht; jedenfalls wollte er bei dem Neubau des Spiegels möglichst wenig behindert sein. Nach der Stadtaufnahme von 1657 gehörte Rokoch in besagtem Häuserviereck das Haus neben den vereinigten Spiegeln; es war vermietet!¹). Von den beiden Häusern zur Laterne, die auf dem Liebfrauenplatz lagen, hatte Rokoch den einen Reuel zum Spiegel gezogen²). In der heutigen Rotekopfgasse war ein Stall und Kelterhaus, neben dem späteren Schwanen belegen, von Rokoch in einen Garten umgewandelt worden²). An diesen schloss sich ebenfalls in der Rotekopfgasse das Hinterhaus¹) zum Spiegel an, das vor dem ein selbständiges Haus gewesen war. Nach dem Hospital zum heiligen Geist zu, ebenfalls in der Rote— kopfgasse, war eine Scheune?) und ein Gärtchen Eigentum Rokochs. Auch in der Mailandsgasse gehörte⁰) Rokoch ein Haus; auf dieses stiess die nördliche Rückseite?*) des Spiegels. Rokoch trug natürlich kein Bedenken von dem Spiegel aus nach seinem Eigentum in der Mailandsgasse eine Dachtraufe und einen Wasserabfluss anzulegen, was später zu einer Klage Anlass gabs).
So hatte Rokoch bereits das ganze Gebiet hinter dem heutigen römischen Kaiser inne, so dass dieser nur einen äusserst engen Hof besessen haben muss. Man könnte fast glauben, der Ankauf dieses Gebietes sei auf diese Weise von
1) Stadtaufnahme von 1657 XXXIX Nr. 9D und Beilage No. 2.
2) Ebenda Nr 11 und Beilage Nr. 2. 3) Ebenda Nr. 16 und Beilage Nr. 4) Ebenda Nr. 17 und Beilage Nr. 5) Ebenda Nr. 13 und Beilage Nr. 6) Ebenda Nr. 17 und Beilage Nr. 9 Ebenda Nr. 18 und Beilage Nr. 8) Am 27. Juli 1688(V. D. A. 1687— 94 S. 133 f.) lag der Ratsver- sammlung eine Bauappellation des Stadtwachtmeister-Leutnants Johann Caspar Schawer vor; dieselbe richtete sich gegen Franz Philipp Rokoch Canonicus Capitularis und Cantor zu Liebfrauen ad gradus. Es handelt sich um ein Rauchloch, das seit langer Zeit aus der Rokochischen Behausung zum Spiegel in den Schornstein des Arhehanten mündete, ferner um ein Stück Giebel auf dem Rokochischen terhnaus und das davon nach dem Hofe des Appellanten gehende Dach- und Traufrecht. Nach Augenscheinnahme, angehörter Rede und Gegenrede erklären der Vizedominus und die Zwöffer des Rates das Urteil des Gewaltsboten und der Werkleute, welche die erste Instanz
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