18
Mosbach, zum Teil in das deutsche fHaus in Mainz und ebenso den Schencken und Stockheimern zu entrichten sind, sowie jährlichen 16 fl. ist das Gut völlig frei. Die 6650 fl. Frankf. Währung erhielt Rokoch bar nebst einem Portugaleser und Rosenobel. Nicht in den Kauf einbegriffen sind die Wiesen mit etlichen Bäumen zwischen den beiden Landgräben, die an die Kasteler Gemarkung stossen und zu der Aue gehören. Das Privilegium des Grafen von Nassau über die Freiheit des Gutes lieferte Rokoch mit aus.
Für Rokochs Beurteilung kommen die weiteren Geschicke des Biebrich-Mosbacher Gutes nicht in Betracht. Jedenfalls aber lernen wir ihn bei dieser Gelegenheit als gewiegten Geschäftsmann kennen. Er erwarb das Gut in unsicheren Zeiten um billigen Preis, benutzte seine Ansprüche auf den Nürnberger Hof, um dem Besitze einen Freibrief zu ver— schaffen und schlug dann das Ganze zu einer ansehnlichen Summe los.
So war Rokoch in den genannten Richtungen tätig. Dass in einem solchen ausgedehnten Handelsgeschäft neben dem rührigen Inhaber ein Buchhalter!¹) nötig war, erscheint uns selbstverständlich.
In seinem kaufmännischen Berufe muss Rokoch in ganz ausserordentlicher Weise Erfolg gehabt haben. Nehmen wir auch an, er habe ein ansehnliches Vermögen bereits mit nach Mainz gebracht und eben solches erheiratet, so finden damit doch noch nicht die Bauten ihre Erklärung, die er seit 1645 in Mainz aufführen liess. Sie setzen einen Reichtum voraus, wie er bis dahin einem Mainzer Bürger nicht zu eigen war.
Die Frage, wo Rokoch zuerst in Mainz wohnte, lässt sich nicht mit voller Sicherheit beantworten. Die Stadtauf- nahme von 1644²) meldet unter No. 754, allerdings ohne Angabe der Strasse, dass»fl. Egmundt Rohkoch dess Raths
nicht halten, da man Stallfütterung nicht kannte, sondern das Vieh allgemein auf die Weide trieb. Dagegen sind Schafe mit wenigem zufrieden, und Unkraut finden sie selbst im Winter unter dem Schnee. Auch liessen sie sich bei Annäherung des Feindes schnell in die Stadt treiben und zur Not von Abfällen ernähren.
1) Wir können nacheinander 2 Buchhalter Rokochs nachweisen; Gundeloch, der in dem Prozesse gegen Heyler eine Rolle spielt und Schmidt. Am 5. Aug. 1676(V. D. A. 1675— 82. S. 65a) geht dem Rate von dem Gewaltsboten der Befehl zu, Wolf Bernhard Schmidt, Ro- kochischen Buchhalter, zum Bürger anzunehmen und bei der nächsten Vereidlich zu verpflichten. Am 10. März 1677(Ebenda S. 83a) wird der gewesene Rokochische Buchhalter Schmidt zum Bürger angenommen.
2) Mainzer Stadtbibliothek.


