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Biebrich eine Abgabenfreiheit zu erwirken; die herrschaftliche Stückaue will er so von dem GCrafen zu Lehen nehmen, wie er sie hiebevor von Kurmainz zu Lehen getragen habe; dann fährt er wörtlich weiter:»so sey dan hiemit Ühn gottes Nahmen darmit geschlossen und habe darmit sein verbleiben; dahrzu Der liebe gott sein genadt verleyen woll. Zu dem Endt lch den heudt Meinen Hoffmann zu Nüren— berch anbefohlen allen baw einzustellen und mit dem Sehen den Herrn Renth Meister zu Weissbaden sorgen lassen; dass landt ist darzu bereidt und wardet nhur dess Sahmens; es ist dahr mit Zeit, Mein günstiger Herr wierdt deme also woll zu thun weissen werden«.
von dem folgenden Tage d. h. dem 28. September 1648 ist der Freibriefi) des Grafen Johann von Nassau. In ihm freit er dem Emond Rokoch, Bürger und kurfürstlichem Rentmeister in Anbetracht der guten Dienste, die dieser ihm bereits erwiesen hat und noch erweisen kann und mag, Haus, Hof und Güter zu Biebrich, letztere bestehend in Ackern, Wiesen, Klaueren, Wein- und Baumgärten, im ganzen etwa 200 Morgen, von allen Kriegs- und anderen Kontri- butionen, Anlagen und Steuern, von allen Frondiensten und sonstigen Lasten, welche die gräflichen Untertanen zu leisten haben, ausgenommen die gewöhnlichen Herrnzehnten und Kirchengefälle. Diese Freiung gilt für E. Rokoch, seine Frau und ihre ehelichen Nachkommen sowie für solche, denen die Güter käuflich überlassen werden, jedoch sind darunter Geistliche und Edelleute nicht verstanden.
An dem Ausstellungstag der Urkunde unmittelbar vor seiner Abreise nach Frankfurt schreibt?) Rokoch dem Wies— badener Rentmeister, er wolle dem Grafen von Nassau für die Befreiung seiner Güter und die Belehung mit der Aue 200 Rtlr. in Frankfurt ausbezahlen. Er glaubte damit den Anforderungen des Grafen zu genügen. Doch war er, dies geht aus dem Wortlaute des Briefes hervor, auch noch zu einer weiteren Zahlung bereit.
Nach etwa 14 Monaten, am Ende des Jahres 1649 suchte¹) Rokoch um eine neue und etwas anders lautende Ausfertigung der Befreiungsurkunde nach. Am 25. Januar 1650 sandte“) Rokoch dem nassauischen Sekretär Joh. Joachim Caroly eine Antwort auf den Brief und den bei-— geschlossenen Entwurf der Befreiungsurkunde, die dieser in
1) Ebenda V 7 Biebrich Orig.-Perg.-Urk.
2) Ebenda Herrsch. Wiesb. Biebr.-Mosb. 15.
3) Siehe den folgenden Brief.
4) Wiesb. Staatsarchiv Herrsch. Biebr.-Mosb. 15.


