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zu St. Martinspurg in unser Statt Maintz den Zehenden Monatstag Januarij Anno Domini Millesimo Sexcentesimo OQuadragesimo Secundo. Und Dessen zu bekandnuss und mehrer Vesthaltung habe ich Emund Rokoch obgenant diesen Revers mit eigenen Handen underschrieben und mein gewöhnlich Pittschafft uffgetruckt. So geben und geschehen im Jahr und tag alss obstehet. L. S. Emundt Rokoch.
Hierbey zu memoriren, dass obgesagter Rokoch den 18. Mai 1638 dergleichen Salpeter Bestandt uff dass under Ertz— stifft Maintz Nachgehendts den 10. Junij 1639 uff dass Ambt Aschaffenburg erlangt, so aber beede nachmahls uffgehoben und uff dass gantze Ertzstifft, wie obstehet, aussgefertiget wWorden.«
Dass der Salpeter, nach dem Rokoch in dem Erzstift Mainz graben lassen wollte, lediglich zur Pulverfabrikation dienen sollte, kann nicht zweifelhaft sein. Dafür sprechen die Zeitverhältnisse, unter denen Rokoch dieses YVorrecht nachsuchte; denn noch immer herrschte in Deutschland Krieg und namentlich französische Scharen waren es, welche die Gegenden am Rhein beunruhigten. Wenn ferner, wie die Urkunde bestimmte, jährlich 20 Zentner des gewonnenen Salpeters in die Martinsburg zu Mainz geliefert werden mussten, so sollten diese eben im Dienste der Landesvertei-— digung verwendet werden. Damit man den Feinden weder mittelbar noch unmittelbar Vorschub leistete, verbot die Ur— kunde, den erzielten Salpeter ausser Landes zu verkaufen. So stand Rokoch durch die Schürfung auf Salpeter der Pulverfabrikation und dem Pulverhandel nahe. Zu dieser Tatsache passt vortrefflich eine Nachricht, die uns ganz ge— legentlich begegnet. Es fanden¹) nämlich die Jesuiten 1639 in ihrem neubezogenen Konvikte eine herrenlose Tonne Ge— schützpulver; diese verkauften sie für 25 Rtlr. an Emund Rokoch. Wenn Rokoch dieses Pulver kaufte, so tat es dies, weil er wie mit Salpeter so auch mit Pulver Handel betrieb.
Dass das Salpetergraben in dem Erzstift Mainz besonders lohnend gewesen wäre, ist nicht anzunehmen. Der Chemiker Glauber?²), ein Zeitgenosse Rokochs, spricht in seinem Werke »Des Teuttschlands Wohlfart³)« eingehend von der Bedeutung
1) Liber cistae Collegiij Moguntini Soc. Jes. zum 9. November 16309 dmposita): Ex vendita tonna pulveris tormentarii in Convictu in-— venta Emmundo Rokog 25 Rtlr.
2) Geboren 1604 zu Karlstadt in Unterfranken, gestorben 1668 in Amsterdam. Wohl deshalb, weil er seiner Geburt nach zu den Unter— tanen des Mainzer Erzbischofes und Würzburger Fürstbischofes Johann Philipp von Schönborn gehörte, widmete Glauber diesem eine Be— vennerpung über Weinhefe und dergleichen.
3) Erschienen 1656— 1661 in 6 Feilen.


