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arbeiten Salpeter Jährlichs zwaintzig Centner zu bestandt biss uff anderweite Verordnung gutten uffrichtigen geleuterten Salpeters so er mit hindansetzung ander betrüglicher mittel wie die Namen haben oder zu erfinden sein möchten, machen würdt uff seinen Costen und gefahr unserm Keller zu St. Martinspurg in unser Statt Maintz itzigem und künftigem trewlich handtreichen und dan allen übrigen Salpeter so er jedesmahle erarbeiten würdt zumahls nichts aussgenommen ohne unsern sonderbaren Befelch und erlaub— nuss nirgend anderss wohin distrahiren oder verkauffen, sondern Zu handen gedachts unsers Kellers in unser Statt Maintz Jedennl Centner zu Einhundert und acht Pfundt vor Sechsszehn Reichsthaler oder wie man sich dessen Kkünfftig nach anlassung der Zeiten und vermügenden wohlfeihlen oder tewern Kauffs würdt vergleichen können, lieffern und zu— kommen lassen, alle Viertel Jahr liefferung thun und dagegen von Ihme Kellern paar bezahlung zu empfangen haben soll und solches alles bey vermeidtung nit allein des verlusts dieser beständnuss, sonder auch unserer weiterer ernst- lichen Straff die wir gegen Ihnn und den Seinigen uff einen und andern fall iederzeit vorbehalten haben wollen. Und darmit Wir solchen Jährlichen Zwaintzig Centner bestandts sowohl alss auch anderer obangezogener vorbehaltener liefferung von Salpeter, so er der Beständer ieder Zeit er— arbeiten lassen würdt, desto gewisser seyen, hatt er Uns zu würcklicher Verhypothecirung alle seine haab und güttern auch seinen werckzeug der gestalt eingestezt und verschrieben Wofern er in aussrichtung dieses und wie gemelt an deren liefferung solchen Salpeterss oder in einigem anderen ob— berührten puncten säumig oder hinlässig sein würdt, dass Wir unss an seinem haab und güttern alles hinderstandts und schadens ohne einige einredt zu erhohlen gutt fug und macht haben sollen, Inmassen Er ein solches guttwillig mit handgegebenen trewen an aydtstadt versprochen und zuge—
Böden der sicher nicht gepflasterten Ställe ausgehoben haben, um daraus unmittelbar den Salpeter zu extrahieren(deshalb spricht die Urkunde S. DQ von dem Graben»in unsern heußern.« Waren die Arbeiter bei solcher Graberei unvorsichtig, so konnte leicht ein Gebäude Schaden leiden, ja einstürzen; für solche Vorkommnisse sollten die Leute Rokochs aufkommen. Das folz brauchten die Arbeiter Rokochs, um die Salpeterlauge bis zur Kristallisation einzudampfen, die Asche wahr— scheinlich, um den ausgelaugten salpetersauren Kalk in salpetersaures Kali zu verwandeln.— Für diese Erörterungen bin ich meinem Oheim, dem Mitgliede des Kaiserlichen Patentamtes, Herrn Regierungsrat Dr. Schrohe in Berlin, zu aufrichtigem Danke verpflichtet, desgleichen für die Anmerkungen 2 u. 3 S. 12 u. Anm. 1 S. 13.


