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beisammen liegen, ferner 7 Wiesen,— die 1., die grosse Neu- wiese, ober Dotzheim gelegen, von 19 Wagen Heu, die 2. im Dotzheimer Grund von 2 Wagen Heu, die 3. im Mosbacher Grund von 2 Wagen Heu, die 4. im Kalten Grund von 2 Wagen Heu, die 5., die verbotene Vogtswiese genannt, bei Frauenstein gelegen, von 3 Wagen Heu, die 6., die Raubach genannt, von 6 Wagen Heu, die 7., die Sandwiese beim »Armuth«, von 3 Wagen Heu. Schliesslich verleiht der Kurfürst an Rokoch alles, was sonst rechtmässig und beweislich zu dem Hofe gehört, von dem Datum der Urkunde an auf 6 Jahre. Dafür muss Rokoch dem Erz— stift in die kurfürstliche Kellerei zu Wiesbaden jedes Jahr 10 Malter Korn, gutes dörres Kaufmannsgut, liefern und als Schäferei- und Wiesenzins dreissig Gulden jährlich ent— richten.»Alle Winter- und Sommerbesserung, so von Rindern, Schafen und anderem Vieh in den Ställen gemacht wird,« behält sich der Kurfürst für die Weingärten vor; nur der Dung, den der Beständer für einen Morgen»Kappesfeld« von nöten hat, darf er für sich behalten. Bei der Abfuhr des übrigen muss neben den vom Kurfürsten bestellten Fuhren»sein Geschirr anspannen und mitgehen lassen«. Den Schafpferg darf der Beständer nach eigenem Ermessen verwenden. Den Hof mit seinen Gebäuden, die Acker und Wiesen hat der Beständer in dem Zustand und in dem Um— fang zu erhalten, wie er diese übernommen hat. Um die Acker und Wiesen imstand zu halten, wird angeordnet, dass alles auf den Ackern und Wiesen wachsende Stroh und Gras daselbst verbleiben muss und nicht abgeführt werden darf. Freilich blieb dieses Gut nicht sehr lange in dem Bestande Rokochs. Denn der Hof Nüremberg, von alters den Orafen von Nassau gehörig, war erst im Prager Frieden dem Erz-— stifte Mainz zugesprochen worden und bereits im Dezember 1647 stand¹) der Graf Johann von Nassau mit Rokoch in Unterhandlung, um den Nüremberger Hof zurück zu er— werben. Am 27. September 1648 erklärt dann Rokoch, dass er seinem Hofmann daselbst Befehl gegeben habe, alle Feldarbeiten einzustellen und solche dem gräflich nassauischen Rentmeister in Wiesbaden zu überlassen. Später erwarb wohl Rokoch umfassende Liegenschaften in Hochheim a. M.; denn es heisst von seinem Sohne Johann Emund wiederholt in den Monaten Juli und August, er halte sich zur Ernte in Hochheim auf.
1) Siehe unten S. 14/5 die Ausführungen über Rokochs Gut zu Biebrich-Mosbach.


