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trieb; vermutlich war dabei der Niederrhein sein Hauptabsatz-— gebiet.
Doch beschränkte sich Rokoch nicht auf das Weingeschäft. Er besass nämlich an der jetzigen Bahnhofstrasse auf dem Gebiete, das bisher die Mainzer Lederwerke ein-— nahmen, eine ansehnliche Mühle¹). Diese erwarb er am 12. Mai 1645 von dem seitherigen kurfürstlichen Pächter und verpflichtéte sich wie dieser, jährlich 9000 fl. sowie 38 Malter Korn an die kurfürstliche Kammer zu entrichten. Am 21. Juni 1652 wurde von Kurfürst Johann Philipp der Erbpacht von 38 Malter Korn erlassen, weil Rokoch auf Forderungen an die Hofkammer im Betrage von 9737 fl. 30 Kr. verzichtete. In der Stadtaufnahme von 16572²) heisst es: Ein Mühl zwischen. den 2 Pforten(des Münstertores), so dass Wasser auss dem Stattgraben von dem Grabbronnen her hatt, ist aigen lirn Emundt Rohkoch Renthmeistern³). Als die Mühle in demselben Jahre noch wegen der neuen Festungswerke abgerissen werden musste, kaufte Rokoch 5 kleine Häuser dazu und führte an der oben bezeichneten Stelle eine neue Mühle!) auf.
Eine Mühle von diesem Umfang konnte nicht lediglich den Zweck haben, der Rokochischen Familie das nötige Mehl zu liefern. Auf der anderen Seite diente auch sie nicht dazu, die Früchte Fremder für deren Gebrauch zu mahlen; denn dieses zu besorgen, war das Vorrecht der Müllerzunft, die nicht, wie solches den heutigen Müllern freisteht, mit Mehl Handel treiben durfte. Vielmehr sollte die Mühle die Früchte mahlen, welche Rokoch durch Gutsbewirtschaftung gewann. So verleiht?) ihm am 21. Juli 1642 der Kurfürst Anselm Kasimir den erzbischöflichen Hof Nüremberg sowie die dazu gehörige Schäferei, ferner die Güter, Ackerfelder und Wiesen ohne die Weingärten; zu dieser Zeit besteht das ganze Gut aus einem Hof, Haus samt zugehörigen Gebäuden, 60 Morgen Acker, auf denen am Weg nach Dotzheim zu drei Zeilen Obstbäume stehen, und die(Acker) alle an einem Stück
1) Für das Folgende Schaab Gesch. der Stadt Mainz II 301 ff.
2) fol. 154 b.
3) Vergl. auch Schaab l S. 342.
4) Nach der Stadtaufnahme von 1687(fol. 116 b Nr. 1502 gehört sie den Rokochischen Erben, nach der von 1747(fol. 418 b) den Rokochischen Erben und Can(tzler?) von Laßer. Den 7. Juni 1680 wird ein Ausheischezettel für Johann Wendell Brandmüller in der Rokochischen Mühle, den Sohn des Nicolaus Brandmüller, und Agnes die Tochter weiland Sebastian Müllers von Consenheim ausgefertigt. V. D. A. 1675— 82 S. 224 b.
5) Würzb. Archiv. Mainz Archiv. Libri communes Bd. 8 Fol. 80a, 90 b.— Der Nürnberger Hof liegt bei Schierstein, Reg.-Bez. Wiesbaden.


