— 13—
wirrenden oder überſpannenden oder ermüdenden philoſophiſchen Unterricht iſt verhältnismäßig ſo
ſelten, daß ſich nicht verlangen oder erreichen läßt, ſie in jedem Lehrkollegium eines Gymnaſiums
vertreten zu finden. Daher wird die Aufnahme dieſes Lehrgegenſtandes der Erwägung des einzelnen
Direktors mit den dazu geneigten und durch ihre Studien vorbereiteten Lehrern zu überlaſſen ſein, wobei dem Königl. Provinzial⸗Schulkollegium ſein ordnungsmäßiger Einfluß durch die ihm obliegende Prüfung und Genehmigung des Lehrplanes geſichert iſt. Erwähnt wird der Gegenſtand an dieſer Stelle, weil am häufigſten und natürlichſten der Lehrer des Deutſchen in der oberſten Klaſſe dieſen Gegenſtand übernehmen wird; im Intereſſe ſowohl des deutſchen als des philoſophiſch⸗propädeutiſchen Unterrichts iſt es wünſchenswert, daß Lehrer des Deutſchen die Befähigung für den letztern Unterricht erwerben. Jedoch iſt die Aufnahme der philoſophiſchen Propädeutik in den Lehrplan des Gymnaſiums ſelbſtverſtändlich nicht dadurch bedingt, daß die Befähigung zu dieſem Unterrichte gerade bei dem Lehrer des Deutſchen in Prima ſich finde.)
Im Deutſchen tritt für die Realgymnaſien die Aufgabe hinzu, durch die Lektüre geeigneter Über⸗ ſetzungen eine Vorſtellung von der epiſchen und der tragiſchen Dichtung der Griechen zu vermitteln.
Zu 3.
a) Bei der in der Unterrichtsordnung von 1859 für das Lateiniſche feſtgeſetzten Stundenzahl iſt es beſonders in Folge der gleitenden Skala der oberen Klaſſen in dieſem Unterricht bisher nicht ausreichend gelungen, die in den unteren und mittleren Klaſſen erworbenen grammatiſchen Kenntniſſe in ſicherem Beſitz der Schüler zu erhalten und ſie zu befriedigender Sicherheit und Gewandtheit im überſetzen der Schriftſteller zu führen. Um dieſe Erfolge des Unterrichts zu ſichern, iſt die Zahl der Unterrichtsſtunden in den mittleren und oberen Klaſſen erhöht worden. Der grammatiſche Unter⸗ richt hat ſich aber auch in Zukunft auf das in Formenlehre und Syntax gewöhnlich Vorkommende zu beſchränken und in dieſem Umfange Sicherheit der Kenntniſſe zu erzielen.
b) Die Lektüre umfaßt in der Proſa beſonders hiſtoriſche Schriftſteller(Cäſar, Salluſt, Livius) und außerdem leichtere Reden Ciceros; in der Poeſie eine Auswahl aus Ovids Metamorphoſen, Vergils ÄAneide(beſ. aus dem I. bis VI. Buch) und aus den lyriſchen Dichtern. Die Erklärung darf ſich nicht auf grammatiſche Bemerkungen beſchränken, ſondern hat die Schüler in das Verſtändnis des Geleſenen einzuführen. Im Anſchluß an die Lektüre ſind die Schüler mit dem Wichtigſten aus
der lateiniſchen Verslehre(beſonders dem elegiſchen Versmaß und den gewöhnlichſten Odenformen)
bekannt zu machen. Zu 4 und 5.
a) In der Unterrichtsordnung vom Jahre 1859 ſind in Bezug auf das Franzöſiſche und Engliſche ganz gleiche Anforderungen geſtellt, namentlich wird in beiden Sprachen verlangt, daß die Abiturienten imſtande ſein ſollen, über ein hiſtoriſches Thema einen Aufſatz zu ſchreiben. Dieſe Forderungen haben erſtens zu einer Überbürdung der Schüler geführt, da die Befähigung zur An⸗ fertigung eines Aufſatzes nur durch fortgeſetzte häusliche Übungen gleicher Art erworben werden kann, und zweitens die Zeit für die Einführung der Schüler in die Bekanntſchaft mit der ſo wertvollen


