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wiſſenhaftigkeit Eintrag thut. Vorausgeſetzt wird dabei, daß die Schüler aus guten Überſetzungen mittel⸗ hochdeutſcher Dichtungen einen Eindruck von der Eigentümlichkeit der früheren klaſſiſchen Periode unſerer Nationallitteratur gewinnen, und daß der Lehrer dieſe Litteratur in der Urſprache kenne und der mittelhochdeutſchen Grammatik mächtig ſei.
c) Nicht angenommen iſt ferner als ſelbſtſtändiger Lehrgegenſtand die deutſche Litteraturge⸗ ſchichte, weil dieſelbe, wenn ſie nicht gegründet iſt auf die Lektüre eines ausreichenden Teils der betreffenden Litteratur, zu einer Überbürdung des Gedächtniſſes mit Namen und Zahlen und zu der nachteiligen Wiederholung unverſtandener Urteile und allgemeiner Ausdrücke führt. Dagegen wird gefordert, daß auf Grund einer wohl gewählten Klaſſen⸗ und Privatlektüre die Schüler mit den Hauptepochen unſerer Litteratur bekannt gemacht und für die Heroen unſerer Litteratur durch das Verſtändnis der bedeutendſten ihnen zugänglichen Werke mit dankbarer Hochachtung erfüllt werden. Beſonders Wertvolles aus der klaſſiſchen Dichtung des eigenen Volkes als einen unverlierbaren Schatz im Gedächtniſſe zu bewahren, iſt eine nationale Plicht jedes Gebildeten; die Schule ſorgt für die Erfüllung derſelben, indem ſie aus den zum Verſtändniſſe der Schüler gebrachten Dichtungen Me⸗ morier⸗Aufgaben für die ganze Klaſſe zweckmäßig auswählt. Der ſachgemäße Vortrag des Memorierten trägt zugleich dazu bei, das Verſtändnis zu befeſtigen und die Fähigkeit des Vorleſens zu befördern. Die ſonſt üblichen Deklamationen willkürlich von den einzelnen Schülern gewählter Gedichte ſind wegen ihres zweifelhaften Wertes aufzugeben.— In einem ähnlichen Verhältnis, wie zur Litteratur⸗ geſchichte, ſteht die Lehraufgabe der Schule zur Poetik, Rhetorik, Metrik. Der Lehrer muß hierüber ein begründetes ſyſtematiſch zuſammenhängendes Wiſſen beſitzen; der Schüler hat ſich zwar ein nicht geringes Maß von Kenntniſſen anzueignen, aber ausſchließlich ſo, daß die betreffenden Belehrungen zunächſt der vollſtändigen Auffaſſung der Lektüre dienen und allmählich in den durch die Natur der Sache ſelbſt gegebenen Zuſammenhang gebracht werden. Die gleiche Stellung nehmen zur Stiliſtik und Dispoſitionslehre die Belehrungen ein, welche bei den Vorbereitungen der Bearbeitung von Auf⸗ ſätzen und bei ihrer Korrektur zu geben ſind.
d) Anfänge der Übung im mündlichen Vortrag der eigenen Gedanken ſind von der Schule weder auszuſchließen, noch notwendig oder auch nur zweckmäßig auf die oberſte Klaſſe zu beſchränken. Für ſolche Vorträge iſt genaue Vorbereitung zu fordern, von welcher ſelbſt ſchriftliche Fixirung der Gedanken nicht ausgeſchloſſen iſt, um zu verhüten, daß die Zuverſichtlichkeit der bloßen Phraſe einen Wert gewinne.
e) Die philoſophiſche Propädeutik iſt nicht als beſonderer obligatoriſcher Gegenſtand im Lehr⸗ plane bezeichnet. Es wird dabei nicht verkannt, daß es von hohem Werte iſt, die Gymnaſialſchüler von der Notwendigkeit des philoſophiſchen Studiums für jedes Fachſtudium zu überzeugen, ferner daß es den Bildungsgang der oberſten Klaſſe nicht überſchreitet, insbeſondere Hauptpunkte der Logik und der empiriſchen Pſychologie zu dieſem Zwecke zu verwenden, endlich daß die philoſophiſche Pro⸗ pädeutik aus anderen Lehrgegenſtänden der Schule zwar Unterſtützung findet, aber durch ſie nicht erſetzt wird. Aber die Befähigung zu einem das Nachdenken der Schüler weckenden, nicht ſie ver⸗


