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11. Chemie.
Kenntnis der wichtigeren Elemente und ihrer anorganiſchen Verbindungen, ſowie der ſtöchio⸗ metriſchen Geſetze.
12. Zeichnen.
Üübung des Blicks und Augenmaßes; Sicherheit und Leichtigkeit der Hand. Fertigkeit im Zeichnen von Flachornamenteu und der Darſtellung einfacher Körper und Geräte nach der Natur im Umriß; Übung in der Wiedergabe einfacher plaſtiſcher Ornamente unter Darſtellung der Be⸗ leuchtungserſcheinungen.
Sicherheit in der Handhabung von Lineal, Zirkelund Reißfeder, Elemente der darſtellenden Geometrie.
3. Erläuterungen zu dem Lehrplan für die Realgymnaſien. Zu 1 und 2 gelten im weſentlichen dieſelben Bemerkungen wie zu dem Lehrplan für Gymnaſien:
1.(Durch den lehrplanmäßigen Religionsunterricht ſoll dem Schüler ein ſolches Maß des Wiſſens auf dem religiöſen Gebiete vermittelt werden, daß er nicht alleiu mit den Lehren, den Vor⸗ ſchriften und der geſchichtlichen Entwicklung ſeiner Konfeſſion bekannt iſt, ſondern auch zu der Feſtig⸗ keit eines begründeten Urteils über das Verhältnis derſelben zu anderen Bekenntniſſen oder zu be⸗ ſonderen Zeitrichtungen befähigt wird. Dabei iſt feſtzuhalten, daß die Schule nicht Theologie lehrt, ſondern Religionsunterricht erteilt, welcher der Sammlung und Vertiefung des Gemütes zu dienen hat. Jede Überbürdung des Gedächtniſſes mit Daten, welchen an ſich oder für das betreffende Lebensalter ein religiöſer Gehalt nicht beizumeſſen iſt, muß als Beeinträchtigung der Aufgabe des Religionsunterrichts fern gehalten werden.
2. a) Die weit verbreitete Anſicht, daß deutſche Formenlehre und Syntax nicht ein Gegenſtand des Unterrichts an höheren Schulen, ſondern nur gelegentlich auf Anlaß der Lektüre zu berühren ſei, iſt veranlaßt durch falſche Methoden, welche einerſeits die Mutterſprache ſo behandelten, wie eine erſt zu erlernende fremde Sprache, andererſeits den Unterricht darin zu einer Beiſpielſammlung der Logik zu machen ſuchten. Verkannt iſt in dieſer Anſicht, in welchem Umfange der Gebildete über Punkte der Formenlehre und der Syntax ſeiner Mutterſprache beſtimmte Kenntnis gewonnen haben muß, um nicht für Fälle des Zweifels und der Schwankung dem Zufall und dem ſubjektiven Belieben preis⸗ gegeben zu ſein.
b) Nicht aufgenommen iſt in die Lehraufgabe der deutſchen Sprache: Kenntnis der mittelhoch⸗ deutſchen Sprache und Lektüre einiger, namentlich dichteriſcher, mittelhochdeutſcher Werke. Ohne Beeinträchtigung anderer unabweislicher Aufgaben des deutſchen Unterichts oder ohne eine mit der geſamten Lehreinrichtung unvereinbare Ausdehnung dieſes Unterrichts iſt es in der Regel nicht möglich, eine ſolche Kenntnis der mittelhochdeutſchen Grammatik und der eigentümlichen Bedeutung der ſchein⸗ bar mit den jetzt gebräuchlichen gleichen Wörter zu erreichen, daß das Überſetzen aus dem Mittel⸗ hochdeutſchen mehr als ein ungefähres Raten ſei, welches der Gewöhnung zu wiſſenſchaftlicher Ge⸗
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