Aufsatz 
Mitteilungen aus den neuen Lehrplänen für die höheren Schulen
Entstehung
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2. An den Gymnaſien iſt es ſeit der im Jahre 1856 getroffenen Änderung des Lehr⸗ planes als Üübelſtand empfunden worden, daß in den drei Jahreskurſen der unterſten Klaſſen je eine neue fremde Sprache in den Unterricht eingeführt wird, in Sexta die lateiniſche, in Quinta die franzöſiſche, in Quarta die griechiſche. Da überdies in Quarta der Beginn des mathematiſchen und des eigentlich hiſtoriſchen Unterrichts hinzutritt, ſo erklärt ſich daraus, daß ein erheblicher Teil der Schüler einer längeren Dauer des Aufenthalts inQuarta bedarf oder die Quarta überhaupt nicht überſchreitet.

Ferner läßt ſich von dem naturbeſchreibenden Unterricht an Gymnaſien ein befriedigender Er⸗ folg nicht erwarten, nachdem durch die Lehreinrichtung von 1856 derſelbe in Quarta unterbrochen wird und ſelbſt für Sexta und Quinta ein gänzliches Aufgeben dieſes Unterrichts den Schulen ge⸗ ſtattet iſt. Dazu kommt, daß überdies dem phyſikaliſchen Unterricht in Sekunda nur eine wöchentliche Lehrſtunde zugewieſen iſt. Die hieraus ſich ergebende Beeinträchtigung der naturwiſſenſchaftlichen Elementarbildung trifft diejenigen, welche dem naturwiſſenſchaftlichen oder einem damit zuſammen⸗ hängenden Studium ſich ſpäter widmen, noch nicht einmal ſo nachteilig, als alle die anderen, deren Berufsſtudium keinen Anlaß giebt zur Ausfüllung dieſer Lücken.

Dem an erſter Stelle bezeichneten Üübelſtande läßt ſich nicht dadurch abhelfen, daß der Unter⸗ richt im Franzöſiſchen, wie dies vor 1855 der Fall war, auf die Klaſſen von Tertia aufwärts beſchränkt werde. Das Gymnaſium iſt allen ſeinen Schülern, nicht bloß denen, welche etwa ſchon aus den mittleren Klaſſen abgehen, die zeitigere Einführung in dieſe, für unſere geſamten bürgerlichen und wiſſenſchaftlichen Verhältniſſe wichtige Sprache unbedingt ſchuldig. Dagegen läßt ſich der Be⸗ ginn des griechiſchen Unterrichts, unter annähernder Beibehaltung der Geſamtzahl der ihm jetzt am Gymnaſium gewidmeten Lehrſtunden, auf Tertia verlegen, ohne dadurch den Erfolg desſelben zu beeinträchtigen, ſofern dafür geſorgt wird, daß in der grammatiſchen Seite des Unterrichts gegenüber der Lektüre das richtige Maß eingehalten wird. Durch dieſe Änderung wird nicht nur für die Ent⸗ wicklung des naturbeſchreibenden Unterrichts der erforderliche Raum beſchafft, ſondern es werden zu⸗ gleich die Lehrpläne der Gymnaſien und Realſchulen I. Ordnung für die drei unterſten Jahreskurſe einander ſo angenähert, daß bis zur Verſetzung nach Untertertia der Übergang von der einen Kate⸗ gorie der Schulen zu der anderen unbehindert iſt. Die daraus ſich ergebende Folge, daß erſt nach dreijährigem Schulbeſuche die Entſcheidung für Gymnaſium oder Realſchule I. Ordnung erforderlich iſt, wird um ſo beachtenswerther erſcheinen, wenn man in Betracht zieht, daß an 150 Orten nur gymnaſiale, an 81 Orten nur realiſtiſche Anſtalten mit lateiniſchem Unterrichte beſtehen.

3. An den Realſchulen I. Ordnung(Realgymnaſien) entſprechen in der weit über⸗ wiegenden Mehrzahl der Fälle die Erfolge des lateiniſchen Unterrichts weder dem Maße der auf denſelben verwendeten Zeit, noch insbeſondere der Bedeutung, welche dieſem Unterrichte in der ge⸗ ſamten Lehreinrichtung dieſer Anſtalten zugewieſen iſt. Der Mangel ausreichenden Erfolges trifft

vorzugsweiſe oder ausſchließlich die oberſten Klaſſen und wird nach dem übereinſtimmenden Urteile 1*