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8. Kassel, den 9. Juli 1888: Die Erneuerung des Diensteides hat seitens des Direktors, der Lehrer, Beamten und Unterbedienten der Realschule unter Beobachtung der bei- gefügten besonderen Eidesformel alsbald zu erfolgen.
9. Kassel, den 17. August 1888— Ministerialerlass vom 23. Juli: Seine Majestät der Kaiser und König haben durch Allerhöchsten Erlass vom 9. Juli d. J. zu bestimmen geruht, dass in sämtlichen Schulen der Monarchie die Geburts- und Todestage der in Gott ruhenden Kaiser Wilhelm I. und Friedrich III. fortan als vaterländische Gedenk- und Erinnerungstage begangen werden. Diese Tage sind mit einer Stunde einzuleiten oder zu beschliessen, durch welche die Gemüter der zusammengehörenden Schuljugend in Gottesfurcht gesammelt und in der BSetrachtung der Thaten und Tugenden Kaiser Wilhelms I. und Kaiser Priedrichs erhoben und mit dankbarer und treuer Gesinnung gegen König und Vaterland erfüllt werden.
10. Kassel, den 28. August 1888: Der Kandidat des höheren Schulamts Gustav Rath wird der Realschule behufs Ableistung des pädagogischen Probejahres zu Michaelis überwiesen.
11. Kassel, den 14. August 1888— an das Kuratorium: Der Vorschullehrer Gärtner wird zum 1. Oktober in den Ruhestand versetzt.
12. Kassel, den 15. September 1888— an das Kuratorium: Es wird genechmigt, dass der Lehrer an der Mittelschule in der Lehrstrasse Ludwig Kolb vom 1. Oktober ab als Lehrer an der Vorschule angestellt werde.
13. Kassel, den 20. September 1888: Die durch Cirkularverfügung vom 26. Juni 1883 hinsichtlich der körperlichen Züchtigung der Schüler gegebenen Weisungen werden insoweit aufgehoben, als dieselben den Charakter bindender Bestimmungen tragen; dagegen wird die sorgfältige Beachtung derselben dringend empfohlen.
14. Kassel, den 22. Oktober 1888: Ortsangesessene Militärs sind bezüglich des Schulgeldes als Einheimische zuù behandeln.
15. Kassel, den 19. November 1888 dass der zum Direktor der Realschule in Hanau berufene ordentliche Lehrer Dr. Schmidt zum
an das Kuratorium: Es ist Sorge zu tragen,
1. Januar 1889 entlassen werde. Zugleich wird genehmigt, dass der wissenschaftliche Hilfslehrer an der Realschule in Hanau Dr. Degenhardt in gleicher Eigenschaft an die städtische Real- schule in Wiesbaden mit dem 1. Januar 1889 übertrete.
16. Kassel, den 19. November 1888: Zufolge Ministerialbeschlusses vom S. Oktober d. J. kommt die Verweisung auf den geleisteten Diensteid bei Einführung in ein anderes Amt allgemein in Wegfall.
17. Kassel, den 19. Dezember 1888: Es wird genehmigt, dass an Stelle des „Lehrgangs der englischen Sprache“ von Plate das„Elementarbuch der englischen Sprache“ von Gesenius eingeführt werde, in Quarta und Secunda zu Ostern 1889, in Tertia und Prima zu Ostern 1890.
18. Kassel, den 16. Januar 1889: Der unter dem Titel„Schule und Auge“ im Druck erschienene Vortrag des Herrn Professor Dr. Schmidt-Rim pler zu Marburg wird der Beachtung empfohlen.
19. Kassel, den 28. Januar 1889: Die Osterferien nehmen in diesem Jahre und, sofern nicht ausdrücklich anders verfügt wird, auch in den kommenden Jahren am Donnerstag vor dem Sonntag Palmarum ihren Anfang.


