Aufsatz 
Über einige bemerkenswerte Gattungen der Hypocykloiden / von Heinrich Schotten
Entstehung
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oder teilweiſe erlaſſen werden. Der Erlaß des Schulgeldes erſtreckt ſich jedesmal nur auf drei Monate. Vor dem Beginn eines jeden Quartals hat der betr. Freiſchüler unter Vorlegung ſeines Cenſurheftes bei dem Direktor um den Fortgenuß des Benefiziums nachzuſuchen. Wird dieſes unterlaſſen, ſo wird angenommen, daß die Eltern dieſes Schülers auf den Fortgenuß des Benefiziums verzichten.

Im erſten Halbjahre des Schulbeſuchs iſt ein Erlaß des Schulgeldes nicht geſtattet.

Geſuche um Erlaß des Schulgeldes ſind unter Beifügung eines Bedürftigkeitsatteſtes an den Direktor zu richten.

Von drei gleichzeitig das Gymnaſium beſuchenden Brüdern kann auf den Antrag der betr. Eltern der jüngſte von der Entrichtung des Schulgeldes ſo lange befreit werden, als dieſer des Beneficiums würdig iſt.

14. Der Kurſus einer jeden Klaſſe iſt einjährig. Ein Schüler, welcher in einer Klaſſe zwei Jahre geſeſſen hat, ohne für die höhere Klaſſe reif geworden zu ſein, kann auf Beſchluß der Lehrerkonferenz als ungeeignet zum ferneren Beſuche der Anſtalt zum Abgange angehalten werden.

Indem Eltern ihre Söhne der Schule übergeben, erkennen ſie damit die beſtehenden Ordnungen der

Schule ſtillſchweigend als für ſich und ihre Söhne verbindlich an. Zu dem Ende wird denſelben dieſer Auszug zur Beſcheinigung der Kenntnisnahme vorgelegt.

III. Chronik.

Das Sommerſemeſter und mit ihm das neue Oſter⸗Schuljahr begann am 17. April 1883.

Die Zahl der Klaſſen hat ſich in dieſem Schuljahre um eine vermehrt, indem zufolge einer mit der Stadt Caſſel getroffenen Übereinkunft zu Oſtern 1883 eine Parallel⸗Oſter⸗Sexta errichtet wurde. Die Koſten der Unterhaltung dieſer Klaſſe fielen der Stadtkaſſe zur Laſt.

Während des Sommerſemeſters waren die Klaſſen III b, III d, IV b, Vb, VI a, VIb und VIc, während des Winterſemeſters die Klaſſen III b, III c, III d, IV a, IVb, Va und Vb in dem von der Stadt Caſſel teilweiſe zur Verfügung geſtellten Schulhauſe(Mauerſtraße 8) untergebracht.

Am 10. und 11. Mai unterzog Herr Provinzial⸗Schulrat Dr. Lahmeyer das Gymnaſium einer Reviſion.

Am 1. und 2. Juni unternahmen faſt ſämtliche Klaſſen Ausflüge, und zwar die oberen Klaſſen teils in den Thüringerwald, teils in den Harz, teils in den Taunus, teils nach Oberheſſen.

Am 18. Juni beehrte Se. Excellenz der Herr Miniſter von Goßler in Begleitung Sr. Exeellenz des Herrn Oberpräſidenten Staatsminiſters Grafen zu Eulenburg und des Herrn Provinzial⸗Schulrates Dr. Lahmeyer das Gymnaſium mit einem Beſuche, ließ ſich die Lehrer der Anſtalt vorſtellen, beſichtigte die Räumlichkeiten und Sammlungen und wohnte dem Unterrichte in verſchiedenen Klaſſen bei.

Die Sommerferien begannen am 2. Juli und dauerten 4 Wochen. An der während derſelben ab⸗ gehaltenen Ferienſchule nahmen 81 Schüler teil.

Die Abiturientenprüfung zum Herbſttermine wurde in ihrem ſchriftlichen Teile vom 6. bis zum 11. Auguſt, in ihrem mündlichen Teile am 17. September unter dem Vorſitze des Herrn Provinzial⸗Schulrates Dr. Lahmeyer abgehalten.

Zur Feier des Sedantages am 2. September fand vormittags ein nicht öffentlicher Schulakt in der Aula ſtatt mit patriotiſchen Geſängen und einem Vortrage des Gymnaſiallehrers Dr. Langsdorf über das Thema: