Aufsatz 
Wirtschaftliches im altsprachlichen Unterricht / von Dr. P. Schott
Entstehung
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4.

Darf der Lehrer nicht alles lehren, was wahr ist, so muss andererseits das, was er den Schülern bietet, von ihm als wahr erkannt sein. Er darf z. B. nicht die historische Wahrheit färben, um den Schüler zur Vaterlandsliebe zu erziehen. Das hiesse den guten Zweck durch das schlechte Mittel schänden.

Das allein genügt noch nicht: Dem, was er sagt, muss nicht blos subjektive, sondern auch objektive Wahrheit innewohnen; es muss auch vom Standpunkt der Wissenschaft aus wahr, mindestens haltbar sein.

Also muss der Lehrer eine gewisse Vorbildung auch auf wirtschaftlichem Gebiet besitzen. Natürlich muss er nicht die Nationalökonomie als Fachstudium getrieben haben, um wirtschaftliche Belehrungen mit Erfolg zu geben. Aber nur aus den Zeitungen oder gar nur aus der Zeitung der eigenen Partei sollte man sich nicht orientieren. Schon im Interesse seiner allgemeinen Bildung sollte jeder einige nationalökonomische Kollegs hören; mann könnte in Philosophie dafür manches ungetan lassen, was ja doch nur mit Rücksicht auf die drohende Prüfung geschieht, schleunig nachher vergessen und nie wieder gebraucht wird.

Man soll dem Schüler die Wahrheit geben, man soll ihr aber eine Form geben, die ihm verständlich ist. Gerade bei wirtschaftlichen Dingen stösst die Fassungskraft des Schülers beim Inhalt weniger auf Schwierigkeiten als bei der Form. Wirtschaftliches muss in den unteren Klassen in ganz konkreter, der kindlichen Phantasie leicht zugäng- licher Form dargeboten werden. Begriffe und Gesetze brauchen ja auf dieser Stufe noch nicht gewonnen zu werden. Wenn man diese Forderung berücksichtigt und den Stoff dem Auffassungsvermögen des Schülers anpasst, kann man schon in Quarta bei der Behandlung der alten Geschichte Wirtschaftliches mit Nutzen berühren.

Die induktive Methode ist bei der Ableitung von Begriffen und Gesetzen anzuwenden. Will man aus einer Tatsache ein allgemein gültiges Gesetz gewinnen, so führe man dem Schüler eine Reihe ähnlicher Tatsachen vor Augen; womöglich muss er sie selbst finden. Ein Beispiel: es wird die Entstehung des Prinzipates aus den Wirren der Revolution behandelt. Der Schüler kennt die Anläufe zum Cäsarismus, die C. Gracchus, Cinna, Sulla genommen haben, kennt die Vollendung der Militärmonarchie durch Cäsar und Augustus. Er wird angeleitet, aus der Geschichte ähnliche ihm bekannte Vorgänge sich ins Gedächtnis zurückzurufen(Peisistratos, Cromwell, Napoleon I, Napoleon III usw.). Ohne Mühe wird er jetzt selbst das Gesetz formulieren, dass die Revolution in der Regel früher oder später zur Militärmonarchie führt.

Andererseits können geschichtliche Ereignisse, wirtschaftliche Zustände usw. meist nur deduktiv dargeboten werden.

Nach dem Lehrplan sollen die Belehrungen nurgelegentliche sein. Daraus ergibt sich eine weitere methodische Frage: Soll man systematisch an gewissen Punkten eine Pause machen und wirtschaftliche Fragen behandeln oder soll man nur da darauf zu sprechen kommen, wo die Notwendigkeit des Unterrichtes dahin führt? Für den Unter- richt in der alten Geschichte lässt sich die Frage so fassen: Sind politische Geschichte und Wirtschaftsgeschichte nacheinander oder nebeneinander zu behandeln? In der Regel wird man bei bestimmten Punkten in der Erzählung der politischen Geschichte inne halten und mit einem Rückblick einen Streifblick wie auf Litteratur und Kunst so auch auf die Wirtschaft verbinden. Dagegen lassen sich Politik und Wirtschaft nicht trennen, wo es sich um ein Zeitalter des Klassenkampfes handelt, wo sie sich gegenseitig erst erklären, ja streckenweise geradezu decken, z. B. im Zeitalter der römischen Revolution.

Selbstverständlich muss auch da immer eine Erläuterung nach der wirtschaftlichen Seite hin gegeben werden, wo ohne sie eine Textstelle, ein Vorgang unverständlich bliebe, wie der Horazvers cedes coémptis saltibus etc.