Aufsatz 
Wirtschaftliches im altsprachlichen Unterricht / von Dr. P. Schott
Entstehung
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Schulgeldermässigungen werden in der Regel im ersten Halbjahr nicht be- willigt; auch nicht versetzte Schüler sind von dieser Wohltat ausgeschlossen. Einheimische erhalten den Vorzug. Im übrigen werden würdige und bedürftige Schüler berücksichtigt. Zu diesem Zwecke ist am Anfange des Schuljahres(bezw. des Halbjahres) ein Gesuch an das Kuratorium oder den Direktor einzureichen unter Darlegung der Vermögens- verhältnisse.

Ferienordnung für das kommende Schuljahr(Datum des Schulschlusses und Schulanfanges): 1912 30./3. bis 15./4.; 24./5. bis 4./6.; 19./7. bis 20./8.; 5./10. bis 17./10.; 20/12. bis 1913 3./1.; 19./3.

Limburg, den 30. März 1912.

Der Direktor: K. Beckmann.