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VII. Mitteilungen an die Eltern.
Die persönliche Fühlung zwischen Elternhaus und Schule ist für die Entwickelung der Schüler auf das dringendste zu wünschen; in gar vielen Fällen ist sie geradezu aus- schlaggebend.
Die Eltern unserer Schüler werden deshalb wiederholt zum Wohle ihrer Söhne gebeten, frühzeitig mit dem Direktor, den Klassenleitern und den übrigen Fachlehrern in Verbindung zu treten.
Der Direktor hat täglich, die übrigen Herren des Lehrerkollegiums haben wöchent- lich Sprechstunde. Ort, Tag und Stunde derselben werden den Schülern diktiert und sind obendrein in den Klassenzimmern und im Flur des Schulgebäudes angeschlagen, da- mit den Eltern vergebliche Wege erspart werden.
Es liegt ferner im eigensten Interesse des Elternhauses, wenn die Besprechungen mit den Lehrern nicht erst gegen Ende des Schuljahres beginnen. Besondere Massregeln zur Förderung schwacher Schüler sind dann zu spät, und Auskunft über die Versetzungs- fähigkeit kann in den letzten 5 Wochen des Schuljahres nicht mehr erteilt werden.
Eine rechtzeitige Besprechung zwischen Eltern und Lehrern würde, was das Lernen betrifft, bei den mit schwachen Leistungen versetzten Schülern schon vor den Sommerferien, sonst spätestens nach Verteilung der Herbstzeugnisse beginnen müssen; für die Erziehung jedoch sollte der Verkehr zwischen Schule und Haus ein dauernder sein!
Es wird ferner dringend gebeten, das Urteil über die Leistungen und Versetzungs- aussichten des Sohnes nicht aus den schriftlichen Arbeiten in den Heften und aus den Prädikaten derselben gewinnen zu wollen.
Die sogenannten Hausarbeiten unter ihnen rechnen bei der Versetzung kaum mit: für den selbständig arbeitenden Schüler sind es nützliche Vorübungen auf die nachfolgen- den Arbeiten in der Klasse, während unselbständige Arbeiten auch nicht einmal diesen Vorteil bringen, also nur noch der Gewöhnung an äussere Ordnung dienen können.
Die schriftlichen Klassenarbeiten aber(die sogenannten Extemporalien) bildeten bislang schon nur den kleineren Teil der für die Versetzung in Betracht kommenden Leistungen, während die mündlichen Leistungen in der Klasse hierfür die überwiegende Bedeutung hatten.
Durch die seit dem 1. Oktober 1911 in Kraft getretene Neueinrichtung der Extem- poralien ist ihre Zahl noch weiter vermindert, so dass mehr als je die mündlichen Leistungen in der Klasse vor allem für die Versetzung massgebend sind.
Ob ein Schüler Genügendes leistet oder nicht, kann deshalb durchaus nicht aus den schriftlichen Heftarbeiten allein ersehen werden. Für einen so entstehenden Irrtum muss die Schule jede Verantwortung unbedingt ablehnen, und sie kann nur wiederholt er-— suchen, die oben ausgesprochene Bitte beherzigen und Gewissheit über den Klassen- standpunkt des Sohnes und seine Fortschritte— ausser durch die Zeugnisse— sich durch persönliche Erkundigung über die Gesamt-Klassenleistungen desselben bei seinen Lehrern verschaffen zu wollen.
Das neue Schuljahr beginnt am Montag den 15. April, 8 Uhr morgens, mit der Aufnahmeprüfung der noch zu prüfenden neu angemeldeten Schüler. Am Dienstag wird morgens nm 8 Uhr für die evangelischen Schüler in der Aula eine Andacht, für die Katholiken ein Gottesdienst in der Hospitalkirche abgehalten; darauf folgt eine ge- meinsame Eröffnungsfeier in der Aula.
Das Schulgeld beträgt für Einheimische 140 Mk. für VI bis UII, 160 Mk. für UII bis OI; für Auswärtige ist es auf 150 bezw. 170 Mk. festgesetzt. An Aufnahme- gebühren werden 10 Mk. erhoben.


