Aufsatz 
Die Berufswahl / Friedrich Schödler
Entstehung
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27 allen Hantierungen zu, die er vornimmt und beteiligt ſich ſelbſt mehr oder weniger Hülfe leiſtend an denſelben; es wird bekannt mit der Sprache des Geſchäfts, es gewinnt Intereſſe an ſeinem Erfolg und gewöhnt ſich an das ſchwierige, mühſame, ja an das wiederwärtige, das mancher Betrieb mit ſich führt und Denjenigen abſchreckt, der nicht von Ingend auf darin gelebt hat.

So kommt es, daß wir im Bauernſtand weder Lehrlingen, noch Geſellen, noch Meiſtern be⸗ gegnen. Von ſelbſt ſieht und lernt der Bauernjunge was in Haus, Hof und Stall, in Feld, Wieſe und Wald ſich findet und zu thun iſt.

Die von Kindheit auf empfangenen Eindrücke der in der Familie herrſchenden Lebensweiſe, Gewohnheiten und Anſchauungen ſind von dem allergrößten Einfluß auf das ganze ſpätere Leben eines Menſchen, ſie ſind unauslöſchlich eingeprägt und beſtimmen meiſt deſſen Charakter und Lebens⸗ richtung. Ein junger Mann, aufgewachſen in einer Beamten⸗ oder Militärfamilie, der in die Lehre eines kaufmänniſchen Geſchäfts eintritt, ſieht ſich plötzlich in eine neue, ihm gänzlich fremde Welt verſetzt. Alle Beſchäftigungen, Ziele und Intereſſen ſind ihm unbekannt und unverſtändlich; er bedarf längerer Zeit ſich dieſer Atmosphäre zu acclimatiſiren, in dieſem Boden Wurzeln zu ſchlagen.

Wir ſind daher wohlberechtigt, wenn es ſich um Wahl und Ergreifung eines Berufs handelt, als erſten Grundſatz die Regel auszuſprechen:

Der Sohn folge dem Beruf des Vaters,

er findet dann einen gebahnten Weg vor, er wird geleitet durch die väterliche Hand und Erfahrung, er begegnet allerwärts Geſchäftsfreunden und Berufsverwandten, die ihm förderlich ſich erweiſen können.

Aber ſofort erhebt ſich eine ganze Reihe von Einwendungen gegen dieſen Ausſpruch. Es mag ſich im Allgemeinen zutreffend erweiſen, daß die gewöhnlicheren Berufsweiſen, wie der Bauern⸗ und Handwerkerſtand ſich in vorteilhafter Weiſe vererben laſſen. Es fehlt auch nicht an Beiſpielen, daß man in Familien von Gelehrten und Künſtlern einer Reihe von Nachkommen begegnet, die in zu⸗ nehmender Vorzüglichkeit die Leiſtungen ihrer Vorfahren fortſetzen. Allein viel häufiger iſt dies nicht der Fall. Wie ein Meteor erhebt ſich aus dunkler Abkunft ein glänzender Name und erliſcht ohne einen geiſtigen Erben zu hinterlaſſen.

Anderſeits iſt in den ſelteneren Fällen nur ein einziger Sohn vorhanden zum Antritt der geiſtigen und leiblichen Erbſchaft. Ein Landgut, das völlig genügt zum Unterhalt einer Familie, wird nicht ausreichen, wenn es unter mehrere Kinder verteilt wird.Viele Brüder ſchmale Güter! Ähnlich verhält es ſich beim Betrieb eines Handwerks oder ſonſtigen Geſchäfts.

Dieſe Mißlichkeit, daß eine wohlſtehende oder reiche Familie durch die Teilung des vorhan⸗ denen Beſitzes oder Einkommens auf Kinder und Kindeskinder alsbald herunterkommen, ja in Verfall und Verarmung gerathen kann, hat ſchon frühzeitig die Sorge des Familienhauptes erregt. Sie führte zur Errichtung der Majorate, des unteilbaren Familiengutes, der Fideicommiſſe und Pri⸗ vilegien, wie ſie zu Anfang dieſes Jahrhunderts allerwärts vorhanden waren und in England noch heutigen Tages in Geltung ſind.

Hiernach erhielt der älteſte Sohn das Bauerngut; die jüngeren Brüder und Schweſtern wurden mit einem geringeren Anteil abgefunden; ſie konnten als Knechte und Mägde bei dem bevorzugten Bruder dienen, oder anderwärts ihr Brod ſuchen. Im Notfall verblieb ihnen immer eine Zuflucht im Stammhaus der Familie, deren Vermögen und Anſehen ſich aufrecht erhielt.