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Sei es, daß der kleine Hydriot gelehrt wird, das ſchwache Boot zu ſteuern, dem Sturm zu trotzen, in die Tiefe des Meeres zu tauchen— oder daß der Knabe des Grönländers unterrichtet wird, die Robbe nachzuahmen und ſie auf dem Eiſe zu beſchleichen, oder mit ſeinem Doppelruder auf leichtem Kahne der Fiſcherei auf hoher See nachzugehen— in beiden Fällen iſt es die Natur, die hinweiſt auf den Beruf, vererbt ſich derſelbe von Geſchlecht zu Geſchlecht. Das Meer erzieht ſeine Kinder, ob über ihm am blauen Himmel die Sonne ſtrahlt oder im düſteren Nebel das Nordlicht.
Sobald ein Volk aus ſolch' einfachen Naturzuſtänden heraustritt, ſeßhaft wird, Gewerbe und Künſte ſich entfalten, Stände ſich ausbilden, da beginnt ſofort die Teilung der Arbeit, da hat ein Jeder zu überlegen, welchen Teil der gemeinſamen Laſt er übernehmen ſoll.
Merkwürdigerweiſe begegnen wir aber Völkern mit hochentwickelter Cultur, bei welchen trotz großer Manichfaltigkeit der vorhandenen Berufsarten von Berufswahl keine Rede war, oder wo ſie doch nur in engen Grenzen ſich ergehen konnte. Bei den Perſern, Aegyptern und Hindu war die ganze Bevölkerung ſtreng geſchieden in mehrere Stände oder Kaſten, wie der verſchärfte Ausdruck dies bezeichnet. Es waren dies ziemlich übereinſtimmend die Kaſten der Prieſter und Gelehrten, der Krieger, der Handwerker und Bauern. Wer in einer dieſer Kaſten geboren war, und dies iſt das bezeichnendſte jener ſtaatlichen Einrichtung, mußte in derſelben verbleiben; er hatte ſeine Lebensziele nur innerhalb der Berechtigung der ihm angebornen Kaſte zu verfolgen. Ja, die Sonderung war ſo ſchroff, daß ſie auf Kleidung, Wohnung und Nahrung ſich erſtreckte, daß durch äußerliche Ab⸗ zeichen die Kaſte erſichtich ſein mußte, daß Angehörige der höheren Kaſten ſich verunreinigt hielten, durch die bloße Berührung von Gliedern einer anderen. Wenn auch abgeſchwächt, hat ſich dieſe Einrichtung bis auf den heutigen Tag in Hindoſtan erhalten, und wir dürfen wohl ſagen, ſie beſteht noch fortwährend bei allen Culturvölkern in ihren Grundzügen, jedoch mit Niederlegung der unüberſteig⸗ lichen Scheidewände und der Überwindung der Verachtung des Höherſtehenden gegen den Niederen, ein Erfolg, den wir hauptſächlich dem Sieg des Chriſtentums über die alte Weltanſchauung ver⸗ danken.
Auch jetzt noch ſprechen wir von verſchiedenen Klaſſen der Bevölkerung, von verſchiedenen Ständen. Da iſt der gelehrte Stand, gebildet von den Geiſtlichen, Richtern, ÄArzten, Beamten u. a. m., da iſt der Militärſtand, der Wehrſtand zu Land und See. Wir haben den Kaufmann⸗ ſtand, den Stand der Künſtler und Handwerker und endlich den zahlreichſten von allen, den Bauern⸗ ſtand.
Und wie dort ein altes Geſetz den väterlichen Beruf auf den Sohn übertrug, ſo vererbte in ſpäterer Zeit die Gewohnheit den Beruf in der Familie. Vielfach traten an die Stelle der Kaſten die Zünfte und bannten den Sohn in den Lebenskreis der Väter. In dieſer Nachfolge der über⸗ lieferten Berufsweiſe läßt ſich überdies ein Naturgeſetz erkennen, dem man in der Entwickelungsge⸗ ſchichte der Pflanzen und Tiere eine große Rolle zugeteilt hat, das Geſetz der Vererbung. Hier⸗ nach ſollen die weſentlichen und vorteilhaften Eigenſchaften eines Individuums übergehen auf deſſen Nachkommen, während unweſentliche und zufällige Eigenſchaften desſelben mehr und mehr verſchwin⸗ den. Auf dieſe Weiſe werde von Generation zu Generation der Charakter ſchärfer ausgeprägt und vollkommner ausgerüſtet für die Bedingungen ſeiner Exiſtenz.
Wenden wir dieſes an auf die menſchlichen Verhältniſſe, ſo leuchtet es ein, welche Vorteile die Vererbung des Berufes darbietet, wie dies am deutlichſten hervortritt, bei einem beſtimmten Handwerk. Von früheſter Jugend ſieht das Kind der Arbeit des Vaters zu. Es lernt den Stoff, das Material kennen, das er bearbeitet, die Geräte und Werkzeuge, mit denen er arbeitet, es ſieht


