Aufsatz 
Ehre und Duell / Friedrich Schödler
Entstehung
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III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen zur Aufnahme in die Anſtalt.

Das Schuljahr 1877 78 beginnt Montag am 1. October und haben die Anmeldungen im Realſchulgebäude an dieſem Tage zu erfolgen von Morgens 8 Uhr und Nachmittags 2 Uhr.

Die Aufnahmeprüfungen finden Dienſtag den 2. October von 9 bis 12 Uhr ſtatt.

Die zur Aufnahme in die unterſte Klaſſe ſich anmeldenden Schüler müſſen das zehnte Lebensjahr zurückgelegt haben, deutſche und lateiniſche Schrift geläufig leſen und ſchreiben können, in der Rechtſchreibung ziemliche Sicherheit und im Rechnen Kenntniß von den Hauptrechnungsarten (4 Species) beſitzen. Die Aufnahme in eine der nächſtfolgenden höheren Klaſſen iſt bedingt durch die Kenntniß der in den vorhergehenden Klaſſen vorgenommenen Lehrgegenſtände, worüber eine Prüfung entſcheidet.

Außer dem Zeugniß über den letzten Schulbeſuch iſt ein Geburts⸗ oder Taufſchein ſowie ein Impfſchein beizubringen.

Das Schulgeld beträgt jährlich für Schüler der Sexta und Quinta I. O., ſowie für Klaſſe 6 und 5 II. O. 60 Mark; für Quarta und Tertia, ſowie für Klaſſe 4 und 3 II. O. 72 Mark; für Secunda und Prima I. O., ſowie für Klaſſe 2 und 1 II. O. 84 Mark, und wird in viertel⸗ jährigen Beträgen zu Anfang jeden Quartals an den Einnehmer des Realſchulfonds auf dem Stadthaus entrichtet. Von Brüdern, welche die Realſchule beſuchen, wird dem Zweiten ein Drittel des Schulgeldes, dem Dritten und Folgenden die Hälfte deſſelben erlaſſen.