18
denſelben Beruf betrieb. Auch ſchwebte wohl ſeinem Bildungsdrang dabei vor, daß es bei dieſem Beruf viele Bücher zu leſen geben werde. So wurde dann mit ſeinem Lehrherrn Adam Friedrich Böhme zu Leipzig der Vertrag abgeſchloſſen, der für den Charakter und die Verhältniſſe der damaligen Zeit ſo bezeichnend iſt, daß er wörtlich mitgetheilt zu werden verdient. „Im Namen Gottes! Zu wiſſen ſei hiermit denen es von Nöthen, daß zwiſchen Herrn Heu⸗ „bel an einem und Herrn Adam Friedrich Böhme, Bürger und Buchhändler in Leipzig, an „anderm Theil nachſtehender Contract verabredet und geſchloſſen worden. „Es hat genannter Herr Heubel ſeinen Neffen Chriſtoph Friedrich Perthes, welcher „Luſt hat die Buchhandlung zu erlernen, Eingangs erwähntem Herrn Böhme zu einem Lehrbur⸗ „ſchen übergeben und zwar dergeſtalt, daß Herr Böhme dieſem jungen Menſchen die Buchhandlung „ohne Entrichtung einigen Lehrgeldes in ſechs Jahren, welche Zeit von Michaelis 1787 angefangen „und Michaelis 1793 ihre Endſchaft erreichen ſoll, zu lehren verſprochen und ihn nicht allein in „ſolcher Handlung möglichſt unterrichten, ſondern auch zu aller Gottesfurcht und wohlanſtändigen „Tugenden anhalten und vermahnen, nicht weniger mit Eſſen und Trinken gewöhnlicher Maßen „verſehen, auch ihm nach ausgeſtandenen Lehrjahren erforderlichen Falls einen Lehrbrief ertheilen „und, daferno er ſein Glück weiter ſuchen will, mit Recommandation an die Hand gehen und über⸗ „haupt ſich, wie einem chriſtlichen Lehrherrn geziemt, verhalten will. „Dagegen verſpricht Herr Heubel ſeinem Neffen ein Federbette nebſt darzu nöthigen Ueber⸗ „zügen mitzugeben und ſolches nach Verlauf von ſechs Jahren Herrn Böhme als Eigenthum zu⸗ „rückzulaſſen. Daferno aber Herr Böhme nach Gotteswillen vor Beendigung der ſechs Jahre ver⸗ „ſterben ſollte, bedingt ſich mehrgedachter Herr Heubel ausdrücklich aus, ſeinen Neffen nach Be⸗ „ſchaffenheit der Umſtände einem andern Lehrherrn zu übergeben, um die rückſtändigen Lehrjahre „vollends erlernen zu laſſen, auch das mitgegebene Federbett wiederum zurückzufordern ihm frei⸗ „ſtehen ſoll. „Ferner will erwähnter Herr Heubel ſeinen Neffen die ganze Lehrzeit mit nothdürftiger Wäſche „und Kleidern verſehen, darneben ernſtlich ermahnen, daß er in dieſen ſeinen Lehrjahren ſeines Lehr⸗ „herrn Beſtes eifrig beobachten, jeder Zeit treu, fromm, fleißig, gehorſam und unverdroſſen ſich „bezeigen, des Sonntags fleißig in die Kirche und außerdem weder bei Tage noch bei Nacht ohne „Erlaubniß aus dem Hauſe gehen, alle böſe Geſellſchaft meiden und alles andere, was einem from⸗ „men und getreuen Lehrburſchen geziemt, gehorſamſt verrichten ſolle. Im Falle auch Herrn Böhme „wider Verhoffen, und welches Gott in Gnaden verhüten wolle, durch erwähnten Chriſtoph Frie⸗ „drich Perthes wegen erwieſener Untreue in der Handlung und in ſeinen Verrichtungen, ſo ihm „als Lehrburſchen obliegen, einiger erweislicher Schaden verurſacht werden ſollte, ſo verſpricht mehr⸗ ngedachter Herr Heubel als Selbſtſchuldner dafür zu haften und Herrn Böhme diesfalls ſchadlos „zu halten. „Wie nun beiderſeits Contrahenten mit vorſtehenden Punkten in allem einig und zufrieden, „alſo haben ſie ſich allen dieſem Lehrcontracte zuwider laufenden Ausflüchten, ſie haben Namen wie „ſie wollen, wohlbedächtig reciprocierlich begeben. Geſchehen. Leipziger Michaelis⸗ Mef ſe 1787. „Friedrich Ernſt Heinrich Heubel. Adam Friedrich Boͤhme Wie aus dieſem Lehrvertrag die Gottesfurcht, Einfalt und Tüchtigkeit einer vergangenen Zeit ſpricht, ſo war das ganze Leben, in welches Friedrich Perthes nun hineingeſtellt ward, von dem Geiſte ſitt⸗ licher Strenge, der Zucht und des Gehorſams durchdrungen. Auch über die äußere Erſcheinung eines Lehrlings jener alten Zeiten finden wir eine intereſſante Bemerkung. Gleich am andern Tage des Ein⸗ tritts waren die erſten Worte des Lehrherren:


