Aufsatz 
Polykrates von Samos
Entstehung
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auch seine Berechnung des Anfangs der Polykratischen Tyrannis. Die Angaben der Alten über die Ereignisse aus dem Leben des Pythagoras, besonders die des Poryphyrius und Jamblichus, sind überhaupt so unzuverlässig und zum Theil sich widersprechend, dass weder die Lebenszeit des samischen Philosophen, noch auch die Regierungszeit des berühmten samischen Tyrannen mit einiger Sicherheit daraus erschlossen werden kann. Manche haben daher zu Eusebius5⁷) ihre Zuflucht genommen, welcher den Anfang der Tyrannis des Polykrates Ol. LXII, 1= 53 31l setztꝰs). Geht man, was oben als zweiter Weg bezeichnet war, von den Andeutungen des Herodot und Thucydides aus, so verträgt sich damit die Angabe des Eusebius recht wohl. So wenig nämlich auch im Allgemeinen aus den Worten des Herodot etwas Bestimmtes über die Zeit, wo Polykrates zur Herrschaft gelangte, entnommen werden kann, so ist doch so viel klar⁵⁹), dass sich dieser Schriftsteller den Zeitraum vom Regierungsantritt des Polykrates bis zu der Expedition der Spartaner gegen Samos, welche letztere mit Sicherheit ins Jahr 525 fällt, ver- hältnissmässig sehr kurz dachte. Thucydideséo) ſaber bringt die Seeherrschaft des Polykrates nur mit der Regierung des Kambyses in Verbindung; an einer anderen Stelleé¹), wo er von demselben Gegenstand spricht, gibt er zwar keine Zeit an, deutet aber an, dass die Secherrschaft nur von kurzer Dauer war.

AAus dem bisher Gesagten geht hervor, dass man auf keinem der beiden Wege zu einem genauen Resultate hinsichtlich des Anfangs der Tyrannis gelangt. Wir müssen also versuchen, durch Verbindung des sen, was sich auf beiden ergeben hat, der Wahrheit wenigstens so nahe wie möglich zu kommen. Nach den Forschungen von Meinersé²), Ritter), Brandisé4), Krischeb5) und Zeller 66) wird jetzt wohl allgemein angenommen, dass Pythagoras um Ol. L= 580 v. Chr. geboren, Sum O0l. LX= 540 nach Italien gekommen und um Ol. LXX= 500 gestorben sei. Hier kommt es hauptsächlich auf die Zeit seiner Abreise nach Italien an. Diese wird von Cicero⁰?) in das 4. Jahr der Regierung des Tarquinius Superbus, d. h. ins Jahr 531 v. Chr. gesetzt, während Liviusés) ihn schon unter Servius Tullius in Unteritalien anwesend

Zeller, a. a. O., p. 252, n. 1. ⁵⁷) Euseb. chron. Ol. LXII, 1:Apud Samum tyrannidem exercent tres fratres, Polycrates, Sylus(sic!) et Pantagnostus. ³s) Schultz, appar. ad ann. crit. r. gr., p. 30 sq. Wachsmuth, Hellen. Alterthumskunde, I?, p. 496. 859. Clinton, f. h. ad a. 532. Baehr zu Herod. III, 39. Stein und Abicht zu Herod. 1. l. Krüger zu Thucyd. I, 13. Veegens, de Polycr. p. 8.(Schon J. F. Gronovius zu Gell. N. A. XVII, 21 setzt Ol. LXII, 1; Larcher, t. chron., p. 628: Ol. LXII, 2). 5) Vgl. Herod. III, 39:E ν ν 0 έι ι¶εα ον HI. 1a ννιαμα αἀάεεo=. 5z0A 79,νοεέε σↄτ˙ασπεινέκσναι mOᷣ⁴νια εεεεα εετιμ‿ε⁴σ. III, 44: Em τ ˙ ϑ/ αeν ꝙτον lI. edντνιενυπιασ rd πανννα ενσνεοασντεινονντο εsα‿ννο ³0) Thucyd. I, 13: II. Aæuαοα τινοαασννυν Kauiαoναi Ioꝝꝑνυν, wo es wenig verschlägt, ob man das Komma hinter rvοuvrudv, oder mit Krüger hinter Kauνοον setzt. ³²¹) Thucyd. III, 104: T., orνοσα τιναάαᷣ ⁷ονον ναάννν. Vgl. auch Veegens, a. a. O. p. 7 sq. ⁶²) Meiners, a. a. O. I, p. 304 372. ¹³) Ritter, Gesch. der Pythag. Philos. p. 356. ³⁴) Brandis, Gesch. der gr. Philos. etc. p. 188.) Krische, de soc. a Pyth. cond. scopo polit. Gött. 1830. ³⁸) Zeller, die Philos. der Gr. in ihrer gesch. Entwickelung, p. 251 286; bes. S. 252 254, n. 1; S. 282 284, n. 1 u. S8. 284 286, n. 2. Vgl. auch K. Fr. Hermann, Gr. St. A. 4. Aufl.§. 90, A. 2. ²*) Cicero, de rep. II, 15. Unbestimmter, doch nicht widersprechend: Cic. Tusc. IV, 1; Gell N. A. XVII, 21. ⁶8) Liv. I, 18.