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rechtliche Verhalten der Kinder unter einander erſcheint jedoch als ein zwangvol⸗ les, die freie Bewegung derſelben lähmendes und darum nicht naturgemäßes, weil das Zuſammenleben mit Altersgenoſſen, wie das gemeinſame Leben in der Schule, an welchem auch Lehrer und andere Perſonen Theil nehmen, immer auch ein erheiterndes, lebensfrohes und ein die ſchöneren Tugenden des kſenigen Vereins der Menſchen untereinander vorbildendes ſein kann und ſein muß. ie Gewöh⸗ nung in Schulen erregt deßhalb gleichfalls das Entſtehen der Nachgiebigkeit, der Verträglichkeit, der Eintracht, der Zuneigung, der Dienſtfertigkeit, des Frohſinns, der Freundlichkeit, Artigkeit gegen Mitſchüler, Mitmenſchen und Lehrer, ſo wie auch theilweiſe desjenigen Anſtandes, den das geſellige Leben von jedem Glied desſelben fordert, mit Sorgfalt in ihren Zöglingen— und bemüht ſich, ſo weit es ihr geſtattet iſt, ihre Zunahme zu vermehren und ſie nach und nach in wirk⸗ liche Tugenden zu verwandeln. Noch weiter läßt ſich der Umfang der Gewöh⸗ nung in Schulen ſogar auf eigentliche, d. i. aus Geſinnungen hervorgehende Tu⸗ genden ausdehnen, da das Zuſammenleben mit Kindern, Mitmenſchen und Leh⸗ rern ſchon in dieſem Lebensalter vielſachen Anlaß, Anfänge ihrer Erweiſe vom Zögling zu erwarten und mithin Grund, ſie in rechter Weiſe zu fördern, in rei⸗ chem Maß darbietet. Zu nennen ſind unter dieſen beſonders Liebe, Freundſchaft, Vertrauen, Dankbarkeit, theilnehmende und aufopfernde Hilfleiſtung, Qfenheit Wahrheitsliebe, Enthaltſamkeit, Mäßigkeit, Entſagung, ruhiges Ertragen des Un⸗ angenehmen, der Leiden nebſt kräftigem Dulden, horarnar Sinn, ſittliche Ehrliebe, Mißfallen an allem Häßlichen und Schlechten, wie Schamhaftigkeit, alſo eine große Zahl, auf welche die Gewöhnung in ihrer erſten Entwicklung Bedacht neh⸗ men, ſie allermindeſtens ſchuͤtzen und pflegen kann. Gehorſam und Beugen unter die Autorität des fremden Willens ſcheinen jedoch hiermit in Widerſpruch zu ſtehen. Das Verhältniß indeſſen, in welchem Gewöhnung zum Entwicklungsgang der Kindesnatur ſich befindet, theilweiſe auch die ſpätere Erörterung, mag hieruͤber, wie uͤber die Nothwendigkeit dieſer nach Inhalt und Umfang allgemein bezeichneten Gewöhnung, des ergen Mittels aller Erziehung, entſcheiden.
Die Frage, ob denn die Beſchaffenheit wie der Entwickelungsgang der Kin⸗ desnatur dieſe in Umriſſen angedeutete Gewöhnung erfordere, und ob ſie deßwe⸗ gen fuͤr einen weſentlichen Theil der Erziehung überhaupt und der moraliſchen insbeſondere zu halten ſei, drängt ſich jetzt vor aller weiteren Betrachtung, welche ſie geradezu bedingt, zur Beantwortung hervor. Das ganze körperliche und gei⸗ ſtige Leben des Kindes befindet ſich im Zuſtand der Schwäche, der Unmundigkeit und der Unreife. Im Entwicklungsproceß begriffen, ſtrebt es jedoch, ſich aus die⸗ ſer Naturbefangenheit herauszuarbeiten, zum vollen Gebrauch all ſeiner Kräfte zu gelangen, ſich dadurch einem vollkommeneren Zuſtand zu nähern und ſich in ihn zu verſetzen. Der Wille insbeſondere, der Urgrund aller Moralität, äußert ſich in dürftigen Anfängen, gibt nicht den Lenker des jungen Menſchen ab und be⸗ ſtimmt ihn nicht zum freithätigen Handeln, ſondern folgt den Begehrungen der


