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welchem man nicht weiss, ob es dem Gegenstand des Begriffs zukommt, oder von dem man weiss, dass es ihm nicht zukommt. Diese Urtheile haben natürlich keinen nothwendigen Charakter.
Vorstehendes Resultat über synthetische und analytische Urtheile widerspricht auch dem nicht, dass das Sein, wie wir jetzt erörtern werden, ein reales Prädikat ist, welches zu einem Begriffe hinzukommen kann, denn dieses Hinzukommen ist keine Synthese im Kant’'schen Sinn des Wortes. Das Sein ist vielmehr bei einem richtigen Existenzialsatz dem Gegenstand des Begriffs und also auch dem Begriff selbst angehörig und zwar letzterem, wie wir aus Folgendem sehen werden, in der- selben Weise als jedes andere Prädikat.
Bei jedem Ding, welches nur ein Merkmal hat, fällt offen- bar das Sein desselben mit diesem Merkmal zusammen. Be- steht ein Ding aus mehreren Merkmalen, so ist sein Sein gleich der Summe seiner Merkmale in ihrer Synthese, denn wenn nur ein Merkmal weggenommen würde, oder die Synthese eine an- dere wäre, existirte nicht mehr dasselbe Ding. Bei den Dingen an und für sich liegt also das Sein in der Synthese der Prädi- kate und ist kein Merkmal, welches noch zu den übrigen hin- zukommen kann. Kant sagt nun: Unsre Begriffe sind den Dingen adaequat, also kann auch im Begriff das Sein kein ver- mehrendes Prädikat sein.
Diese Argumentation ist indessen unrichtig, denn das be- griffliche Sein ist nur ein Abbild des Dings, nicht das Ding selbst, daher kann das Sein, wie wir aus folgendem Beispiel sehen werden, sehr wohl als ein reales Prädikat zu den übrigen Prädikaten eines Begriffes hinzukommen. Hat man z. B. den Begriff eines Hauses, welches empirisch wahrgenommen wurde, und erfährt, dass dieses Haus nicht mehr existire, so fällt nicht der Begriff des Hauses weg, sondern das Prädikat des Seins,


