26
will er grade die Annahme zurückweisen, dass der Begriff durch seine ausserbegriffliche Existen« um ein Prädikat ver- mehrt werde.
Das Sein kann ja nach Kant überhaupt kein reales Prädikat sein, welches zu einem Begriff hinzukommen könnte. Mit dieser Behauptung wollte er wohl ursprünglich nur sagen, dass bei einem blos möglichen Begriff das Sein nicht als reales Prädikat fungiren könne, und mithin der Satz: Es ist ein Gott — nur dem Satze gleich sei: Der Gottesbegriff existirt.— Er muss aber alsdann der Consequenz weichen und das Sein als reales Prädikat überhaupt leugnen, wodurch er, um seine Behauptung, die Existenzialsätze seien synthetisch, aufrecht zu erhalten, zu dem völlig unklaren Satz gedrängt wird, durch das empirische Sein werde nur etwas an dem Verbältniss zu dem ganzen Zustand des Denkens verändert.
Ehe wir nun die Wahrheit des Satzes, dass das Sein kein reales Prädikat sei, welches zu einem Begriffe noch hinzu- kommen könne, prüfen, wollen wir noch Einiges über Kants Unterscheidung von analytischen und synthetischen Urtheilen hinzufügen. Bisher hatten wir uns derselben angeschlossen, um leichter die daran geknüpften Erörterungen beurtheilen zu können; an sich betrachtet, ist diese Eintheilung indessen keine zutreffende, denn alle richtigen Urtheile sind, weil man kein Prädikat von einem Begriff aussagen darf, das nicht in demselben schon liegt, analytisch. Die Behauptung, es gäbe synthetische und doch nothwendige Urtheile, kommt daher, dass man einen Begriff zugleich als Gattungs- und Artbegriff auffasst. Wenn ich aber sage: Der Körper ist schwer— so meine ich einen bestimmten Körper, welchem dieses Prädikat an und für sich zukommt. Synthetische Urtheile entstehen nur
dann, wenn man ein Merkmal in einen Begriff aufnimmt, von


