hang mit irgend einer Erfahrung. Dies ist natürlich für Ob- jekte des reinen Denkens selbst auf Grund von Schlüssen un- möglich, weil diese stets etwas mit der Wahrnehmung ver- knüpfen, alles Bewusstsein aber von Existenzen aposteriorisch ist. Es kommt also der reinen Idee nicht einmal die volle Mög- lichkeit zu, denn das synthetische Merkmal derselben fehlt, weil einerseits die Realitäten eines solchen Begriffs nicht specifisch gegeben sind, und andererseits, selbst wenn dies der Fall wäre, noch nicht die Möglichkeit einer solcheu Synthese gegeben wäre, indem diese nur auf Erfahrung beruhen kann, zu welcher aber ein Gegenstand der Idee nicht gehört. An dem berühmten ontologischen Beweise ist demnach alle Mühe und Arbeit ver- loren.
Dies ist die Kant'sche Kritik des ontologischen Beweis- verfahrens. Wenn in derselben nicht ausdrücklich der Begriff der absoluten Vollkommenheit erwähnt ist, von welchem aus Anselm seine Beweisführung unternimmt, so richtet sich die- selbe doch auch gegen diese Argumentation, indem Kant sagt: In den Begriff eines Dinges kann man unter keinem versteckten Namen den Begriff seiner Existenz hineinbringen— also auch nicht unter dem der absoluten Vollkommenheit.
Die Descartes eigenthümliche Fassung des Begriffes eines allerrealsten Wesens als eines im Menschen von oben diesem Wesen bewirkten, bedurfte deshalb keiner besonderen Widerlegung, weil eine solche Fassung des Begriffs der höchsten Realität noch besonders bewiesen werden muss. Die Kant'’sche Kritik bezieht sich also auf alle Modifikationen des reinen ontologischen Beweisverfahrens, ob sie eine Widerlegung des- selben ist, wollen wir in Folgendem prüfen.
Ein absolut nothwendiges oder unbedingtes Wesen, sagt Kant, ist ein reiner Vernunftbegriff d. h. er beruht nicht


