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zwar bei diesem allein der Fall, denn er ist der Begriff des allerrealsten Wesens, dessen Möglichkeit sich aus seiner Wider- spruchsfreiheit ergiebt. Zur Realität gehört nun auch das Dasein; hebt man das Dasein desselben auf, so hebt man auch die innere Möglichkeit auf, weil das Dasein in dem Begriff von einem Möglichen liegt. Dies ist aber ein offenbarer Wider- spruch. Gegen eine solche Argumentation muss zuerst bemerkt, werden, dass aus der blosen Widerspruchslosigkeit eines Begriffs noch lange nicht die Möglichkeit des Gegenstandes bewiesen ist; um diese zu beweisen, muss erst die objektive Realität der Synthesis, wodurch der Begriff erzeugt ist, durch Principien möglicher Erfahrung dargethan sein. Fernerhin hat man in den Begriff des Dinges, welches nur seiner Möglichkeit nach gedacht werden sollte, unter dem Namen eines allerrealsten Wesens unrichtiger Weise den Begriff seiner Existenz hinein- gebracht. Nichtsdestoweniger ist hierdurch nichts gewonnen, selbst dann nicht, wenn der Existenzialsatz: Dieses oder jenes Ding existirt— ein analytischer Satz wäre. In diesem Falle erhielte also der Begriff des Dinges durch sein Dasein kein neues Prädikat, was dadurch stattfinden könnte, dass der Ge- danke das Ding selbst wäre oder dadurch, dass man das Dasein wegen seiner Möglichkeit nur angenommen hat und behauptet, das Dasein folge logisch aus der inneren Möxglichkeit, was aber offenbar eine Tautologie ist. In dem Subjektsbegriff wird also schon das Dasein als wirklich angenommen und im Prädikat unter dem anders klingenden Namen der Existenz nur wieder- holt. Jeder Pxistenzialsatz ist indessen ein synthetischer und kein analytischer Satz. Es lässt sich demnach sein Subjekts- begriff mit seinem Prädikatsbegriff ohne Widerspruch aufheben. Die Behauptung, dass ein Existenzialsatz analytisch sei, beruht, auf der Verwechslung von logischem und realem Prädikat.


