sei es unrichtig, das Sein dieses Begriffes ausserhalb des Ge- dankens zu verlegen; man dürfe dasselbe nicht trennen von seinem wirklichen Sein, so dass dieses ein anderes wäre als jenes. Auch der Zusammenschluss der Vorstellung von Gott mit der Realität durch das Prädikat der Vollkommenheit sei nur eine quaternio terminorum, weil Anselm dem Begriff der höchsten Vollkommenheit als Vorstellung den der absoluten Voll- kommenheit unterschiebe.
Dies ist in den Hauptpunkten die Widerlegung Gaunilos, welche jedoch den logischen Fehler Anselms, der in der Gleichsetzung von cogitari und intelligi mit dem esse„in cogi- katione vel intellectu nicht scharf genug erkannt hat.
Anselm nämlich behauptet: So wahr Gott vorgestellt, wird, existirt er auch in Wirklichkeit. Das Argument gewinnt nun dadurch an Schein, dass das Vorgestelltwerden(cogitari) ein Sein des Objekts im Intellekt(esse in intellectu) genannt wird. Es ist nun allerdings ein Sein, aber nur ein begriffliches Sein, aus welchem nur dann auf die Existenz Gottes geschlossen werden könnte, wenn dieses Sein zugleich als ein Sein Gottes bewiesen wäre, also schon anderweitig die Existenz Gottes fest- stände. Anselm schliesst nun weiter, als ob durch dieses Sein in der Vorstellung bereits die Existenz sicher wäre, und nur die Qualität derselben noch erwiesen werden müsste, so kommt er erst im Schlusssatz auf den ursprünglichen Unterschied von esse in intellectu und in re, welche beide Existenzformen dem Vollkommensten, das gedacht werden könne, zukommen müssten. Anselm will also zwar, dass bei dem Absoluten Begriff und Wirklichkeit identisch seien, aber indem er sagt, das Absolute sei nicht blos im Intellekt, sondern auch in Wirk- lichkeit, wird das Sein im Intellekt zu einem blos zufälligen,
aus welchem nie ein Sein in Wirklichkeit gefolgert werden


