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Auch die Stipendiatenordnung von 1560 beklagt,„das man bisher so wenig gelerter Leute, die vor andern etwas vortreffliches gewesen weren,... aufferzogen hat“¹) und noch 1575 hiefs es bei den Verhandlungen der Generalsynode, daſs die Stipendiaten- anstalt ihre Bestimmung nicht erfüllen könnte, weil die Studiosen mit zu mangelhafter Ausbildung von den lateinischen Schulen auf die Universität kämen. ²)
Die Erklärung des Superintendenten von Nidda auf der 2. Generalsynode über die Schulen seines Bezirks:„Man findet allent- halben etzliche Böck, doch seien die Schulen sonst in gutem Stande“ ist noch verhältnismälsig günstig, bedenklicher lautet die Beschwerde*) der Stadt Kassel bei der Fürstlichen Regierung vom Jahre 1549: „»Hett gemeyne Burgerschafft vielfeltige grosse Clage unnd mangel etliche gute Zeit here getragen und befunden an Iren Kindern, das wan sie gleich etliche Jare zur schule gegangen, dennoch nicht decli- niren adder conjugiren, ja kaum unnd nicht wol lesen könnten“ und„es sei In etlichen Jaren unnder den Burgerskindern nichts aufgespressen, davon etwas zu rhümen, die Im Fundament des Latins fürzestellen weren“.
Den gröſsten Teil der Schuld daran trug wohl die mehrfach vereits erwähnte Überfüllung der Klassen. Wir wir sahen, wurden in Eschwege zweihundert Kinder in kleinem Raume unterrichtet; vom Nigidius wird erzählt, dals er„tanto, ut locus vix caperet, discipulorum concursu“ an seiner Schule wirkte¹) und in Kassel klagt man,„das der Hauffe in der Schule... zu groſs ist und der unnderschiedliche Fleils uf die Kinder gehörig dermals nicht, gescheen kan, wie es die notdurfft wol erfordert:“⁵)
Auch im Pädagogium war die Schülerzahl aufserordentlich grols. Seit dem Jahre 1569 sind die Namen der„paedagogici“ im catalogus studiosorum scholae Marpurgensis“ unter besonderer Rubrik und unter verschiedenen Bezeichnungen eingetragen. Ein- mal heilst es„nomina paedagogicorum, quos hoc anno in disci- plinam suam recepit M. Joh. Ferinarius paedagogarcha“ oder„disci- plinae paedagogicae commissi sunt et a domino Paedagogarcha nominati“, woraus man schlielsen könnte, daſs die im Pädagogium neu aufgenommenen Knaben in das Album der Universität ein- getragen wurden, anderseits heilst es auch wieder„in numerum
2²) Heppe, Generalsynoden I, S. 154.
3) Beilage III, bei Weber Anhang, S. 6. 4) Weber, S. 51. Anm. 213.
5) Weber, Teil I, Anh. S. 3.


