Aufsatz 
Untersuchungen über das hessische Schulwesen zur Zeit Philipps des Grossmütigen / von Max Georg Schmidt
Entstehung
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frumblich. wesennlich unnd unklagbar gehallten, nun erlebt unnd betagtt Alters unnd sunst unvermuglickeit halben der Kirchen unnd Gemeindt furter nit mehr dienen, praedigen. Lesenn oder arbeitten kondten noch mochten, uff unnser Stifft eynen gen Cassell oder Rothenburgk sollen uff unnd angenommen werden. Damitt Sie(So es der Herr alsso schicket), der Ortt. die Zeitt Jres Lebens voller underhaltung gehaben unnd sich damit, so es ye besser nitt seyn kundt, vorm bettelstabb verhuten möchtenn.¹¹)

3. Amtspflichten.

Neben der finanziell ziemlich gedrückten Lage waren auch die amtlichen Verhältnisse der Lehrer nervenaufreibend genug. Neben der strengen Abhängigkeit von der Geistlichkeit und besonders dem Scholarchat, die man denke an Nigidius in Kassel manches Demütigende mit sich bringen mochte, entsprachen die Unterrichts- räume nichts weniger als hygienischen Anforderungen, und dazu waren die Klassen, z. B. in Eschwege, zumeist überfüllt. Auch die wöchentliche Stundenzahl war eine recht hohe. Im Jahre 1568 erhielt der Organist eine Entschädigung von 5 Gulden für die Unterrichtsstunde von 2 bis 3 Uhr, einerseits damit der Schul- meisterseinem studiren desto besser obliegen und aufwarten konne, anderseits weil er bereits täglich von 7 bis 9 Uhr und von 12 bis 2 Uhr(also vier Stunden!) zu unterrichten hatte. ² Noch 1592 beschwerten sich die Lehrer in Kassel:So werden auch die horae ausgeteilet, das sie den Collegen fast beschwerlich sein. Denn wie kann es sein, dals ein College offt vier stunde oder drey nebenn der Kirchenn continue in tanto coetu ohne Verlust seiner gesundt- heit unndt mit nuzen der Knaben solte zupringen, wie bis anhero geschehen.*) Auch von Seiten der Behörden wurde die mühevolle und aufreibende Tätigkeit der Schulmeister gelegentlich anerkannt. So berichtet der Rat von Kassel über Nigidius an den Landgrafen das nymandt were, der an seiner geschicklichkeit, Kunst adder das er nicht gelert genug were, mangel hette, den das Zeugnis am tage, das er ein gelerter Man ist, der in Höheren Sachen zu brauchen, wie dan ungezweifelt Gros gelerte leute die lenge solcher Plöcherei verdrossen und müde werden, das er

1) Hildebrand, S. 15 u. 16, Nr. 23. Dem alten Nigidius wird bei seiner Pensionierung sogar zugestanden, da er mehr als 40 Jahre der Universitüt und dem Pädagogium gedient hat,dass ihme sein salarium, wie er das biess hehr gehabtt, hinfuro ad vitam geraicht werde. Caesar, catal. II, S. V.

) Diehl, II. S. 11.

3) Vergl. Weber, Beilage IV. S. 9.