Aufsatz 
Untersuchungen über das hessische Schulwesen zur Zeit Philipps des Grossmütigen / von Max Georg Schmidt
Entstehung
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Summen, die früher zur Besoldung einer geistlichen Stelle(Vikarei) verwendet wurden und nun zum Teil dem Lehrer als Entschädigung für bestimmte Verrichtungen beim Gottesdienst zufielen,¹) und schlieſslichBegrebniss unnd andere gefelle, ²) d. h. die Gebühren für das Singen bei Beerdigungen und Hochzeiten. So galt in Eschwege die Bestimmung. dals, wenn ein Bräutigamvon den praeceptoribus eine Musik begert vor unnd nach der Brautpredigt und Copulation, haben sie von demselbigen eine Malzeit unnd etliche Mass Bier zu erwarten. KAhnlich war dem dritten Schul- meister an der Grünberger Lateinschule in seiner Bestallung aus- bedungen,)dass ime ein ieder Breutgam, dem er uff sein begeren zu seinem Ehrendagk in der Kirchen uff der Orgeln spielet, soppen undt fleisch und zwei mas Wein geben soll. Zumeist suchten sich die Lehrer durch Privatstunden einen Nebenverdienst zu verschaffen. Besonders günstige Gelegenheit bot sich dazu seit dem Jahre 1575. wo die beiden Landgrafen Wilhelm und Ludwig bestimmten:¹) dieweill hoch vonnöthen und sonderlich viell daran gelegen, dass die jugendt. vornemblich aber diejenige, die erstlich auss dem Paedagogio odder von andern particularschulen kommen, im zaum gehalltten werden, so soll keiner ad publicas lectiones admittiret werden, er habe dann seinen privatum praeceptorem, der ihnen privatim instituire, die gehörte lectiones mit ihme repetire unnd auff sein leben, wesen und wandell sehe und ausdrücklich fest- setzten:da auch etzliche auss... andern geschickten magistris wehren, die von den Professoribus privatos discipulos zu halltten tuchtig erkennet worden, so soll denselben solches auch freystehn.

Gelegentlich führte freilich auch das Privatstundengeben zu Ungehörigkeiten oder bot auch zu unkollegialen Reibereien Ver- anlassung. So bestimmte z. B. 1550 eine fürstliche Verordnung:) Ingleichens weyss man den Praeceptoribus paedagogii nitt zu- zestehenn, das sie iren Privatis discipulis, die verordenten lectiones in Paedagogio oder aber uff die verordenten Stunden auch andere verlesen unnd der gemeinen unnd befolnen Jugent zu versaeumnis ihren gepurlichen vleiss inn die privatos discipulos teylen unnd anwenden, und die Lehrer der Kasseler Partikular- schule beschwerten sich einst über ihren Rektor:)der Collegen

¹1) Laut gütiger Mitteilung des Herrn Pfarrers Dr. Mertz-Bahlingen. ) Heppe, Beiträge, S. 5.

3) Diehl, I, S. 50.

4) Caesar, catal. III, S. 6.

5) Hildebrand, S. 54.

³) Weber, Beilage IV, Anhang S. 10.