Aufsatz 
Untersuchungen über das hessische Schulwesen zur Zeit Philipps des Grossmütigen / von Max Georg Schmidt
Entstehung
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geringe Besoldung der Lehrer dem Gedeihen der Schulen sehr hinderlich wäre.

Stellen wir einige überlieferte Zeugnisse über die Besoldung hessischer Lehrer zusammen. Bei der Reorganisation der Kasseler Schule wurde laut der Fundation des Landgrafen das Gehalt in folgender Weise festgesetzt: Der Schulmeister erhält aus kirch- lichen Gefällen 40 Guldenn unnd acht fiertell Korns, aus städtischen Mitteln 40 Guldenn, insgesamt also mindestens 50 fl. Die beiden Kollaboranten sollten jeder aus kirchlichen Mitteln 20 fl. und aus der Stadtkasse gleichfalls 20 fl. erhalten, so daſs ihr Gehalt also jährlich 40 fl. betrug.¹) Dabei empfand man diese Summen noch als sehr beträchtlich, da einst der erste Leiter der neugegründeten Schule aufs Rathaus bestellt wurde und man ihm dort Vorhaltungen machte, ²)das er unnd seine Mithelffere zu vil lohns nemen, daruber nu zunffte unndgemeyne etlichejare sich beklagt unnd beschwert haetten.

In Alsfeld erhielt der Schulmeister aus kirchlichen Mitteln 35 fl. undvon ein erbar radt einen gulden, also 36 fl.; der Kollaborator sollte von den Kastenmeistern aus Staatsmitteln sieben Gulden und aus der Stadtkasse vier Gulden, also 11 fl. erhalten. ³) Verhältnismälsig recht günstig war der Pädagogarch in Marburg mit hundertfünfzig Gulden jährlichen Gehalts gestellt, da die S Professoren der philosophischen Fakultät nur 100 fl., die 3 Mediziner 200, 100 und 70 fl., die 4 Juristen 200. 150, 120 und 100 fl. beziehen. Dagegen muſs wieder das Gehalt der vier collegae magistri des Pädagogs mit 70, 60, 50 und 40 fl., sowie das des Pädagogus scholae Cimeteriae mit 40 fl. als durchaus unzureichend bezeichnet werden, um so mehr, als die Pedellen der Universität mit 50 fl. jährlich besoldet wurden.¹)

¹) Im Archiv zu Kassel als Vol. XXV, Arch. Reg. nach Weber S. 64.

) Weber, Beilage Nr. III im Anhang.

3) Vergl. Stiftungsurkunde bei Diehl I, S. 488.

4) Vergl. das Verzeichnis der Gehälter in Hildebrands Urkundenbuch nach einem Giessener Codex S. 86; wollte man die damaligen Gehälter mit den heutigen vergleichen, so handelt es sich weniger darum, den Silberwert des damaligen Guldens festzustellen, welcher nach unserem Gelde etwa 4,12 M. betrug, als viel- mehr den Geldwert in beiden Zeitaltern durch Vergleichung der Fruchtpreise zu ermitteln. Nach einer Donationsurkunde des Landgrafen vom Jahre 1540 sollte der Kammermeister als Durchschnittein Marpurger maltter Korns umb aundert- halben guldenn rechnen.(Vergl. Hildebrand S. 36); heute kostet der Malter Roggen= 2 Zentner ca. 14,50 M. Demnach galten damals 1 ½ fl. soviel wie heute 14,50 M. oder 1 fl.= 9,65 M.; es betrug daher der Tauschwert der damaligen Gehälter in unserem Gelde für den Pädagogarchen 1447,50 M., für die vier Lehrer 605,50 M., 579 M., 482,50 M. und 386 M. Allerdings muls man dabei berücksichtigen, daſs die gesamten Lebensbedingungen jener Zeit unendlich viel wohlfeiler waren, anderseits wird dieses Mehr auch wieder dadurch ausgeglichen, daſs man bescheidenere Anforderungen an das Leben zu stellen gewohnt war.