Lehrerwahl zu. Es beweist das ein Eintrag¹) in das Album academicum vom Jahre 1589. Darnach hatte der Rat durch seinen Stadtschreiber dem Rektor mitteilen lassen. daſs er für die erste Lehrerstelle der„Schola coemeteriana“ den Magister Dauber ge- wählt hätte und um seine Bestätigung bäte. Der Rektor lehnte das jedoch ab, mit der Begründung„quia a tempore ordinati hujus stipendii Academici omnes et singuli paedagogi ad eum officii locum ab Academia erant praesentati et confirmati. Quod etiam nunc singulis anni quartis ab Oeconomo Universitatis stipendii solutionem acciperet, eoque neminem nisi Academiam promotricem ad hoc munus agnosceret, ita re infecta eum dimissum esse“. Somit war also der Versuch des Rates, das Vorschlagsrecht für die Lehrerstellen an der Stadtschule sich zu gewinnen, gescheitert. ²)
VII. Schulgebäude.
Was die Schulgebäude angeht, so mögen diejenigen Anstalten, welche in früheren Klöstern untergebracht wurden, verhältnismälsig günstig gestellt gewesen sein. So erhielt z. B. das Marburger Pädagogium zunächst im Franziskanerkloster und seit 1530 im Dominikanerkloster angemessene Schulräume. ²) In Kassel bestimmte Landgraf Philipp:„es soll die behausung Im kreuzgang„uf der freiheit“ der schule nu hinfurtter ewiglich Incorporirtt unnd zu- geeignett sein unndpleibenn“.) Eswar dies ein früher zu Prozessionen bestimmter Kreuzgang, welcher in Form eines eckigen Hufeisens aus drei Flügeln bestand. Diesen lieſs der Landgraf derart aus- bauen, daſs„drei gemauerte, gewölbte grolse auditoria“ entstanden und befahl„dass dieselbige behausung, so wir zue schulenn ge- ordenett habenn. soll vonn dem kasten unnd der statt— in guttenn bawwesen und besserung gehalten werden, also das wir deshalben vonn keinem Schulmeister einiche clag vernehmen oder spuren.“
Aber selbst die Übersiedelung der Schulen in die Räumlich- keiten der ehemaligen Klöster stiels vielfach auf Schwierigkeiten. Als z. B. die Schule von Eschwege die Gebäude des einstigen Jungfrauenklosters zum Cyriaxstift i. J. 1558 erhalten sollte, er- klärte das Stiftsfräulein v. Boyneburg, dals sie auf Grund alter Versprechungen für ihre Lebenszeit in dem Kloster Wohnung zu
¹) Caesar, catalog III, S. 70.
2²) Vergl. darüber eine andere Bestimmung aus dem Jahre 1594 in Caesar, catalog. II, S. 92 f.
3³) Vergl. Caesar, catalog. I, S. 12.
4) Kasseler Regierungs-Archiv Vol. XXV, bei Weber S. 48.


