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einer evangelischen Universität die Absicht, Pfarrer und Lebrer in reichlicher Anzahl heranzubilden, noch längst nicht erreicht war. Man mulste in gleichem Malse dafür sorgen, daſs die Universität auch von hinreichend vorgebildeten Studenten besucht wurde, daſs also im ganzen Lande Unterrichtsanstalten vorhanden waren, auf denen sich die Knaben die zum erfolgreichen Besuch der Universität notwendigen Vorkenntnisse aneignen konnten. So erklärt es sich, dals die Reformatoren sich die Errichtung evangelischer Schulen besonders angelegen sein lielsen. Natürlich kamen für sie dabei noch andere Erwägungen¹) in Betracht. Sie fühlten sich, wie aus Luthers bekannter Schrift an die Ratsherren deutlich hervorgeht, durch das Gebot Gottes in ihrem Gewissen gebunden, für Unter- richt und Erziehung der Kinder zu sorgen.„Gott hat die Er-— ziehung geboten und deshalb ist sie auch das beste und Gott wohlgefälligste Werk.“ Daazu hielten sie die Schulen für dringend nötig, um das reine Evangelium und die von ihnen ins Leben gerufene Kirche zu erhalten. Durch die Bearbeitung der Jugend durch Erziehung und Unterricht konnte man am besten dem vor- beugen, daſs die ganze Bewegung wieder im Sande verlief. Aus diesen Ursachen haben die Reformatoren die Bedeutung und Not- wendigkeit der Schulen mit warmem Eifer befürwortet* und hatten die Genugtuung, daſs der schmalkaldische Bund im Jahre 1537 es allen evangelischen Fürsten zur Pflicht machte, Schulen zu er- richten:„und damit unseren christlichen Kirchen in kunfftigen Zeiten an Pfarrern und Kirchendienern desto reinere abgehen möge, so wollen wir auch schulen nach gelegenheit einer jeden Obrigkeit und Standes ordnen und die geordneten unterhalten, darinnen die Jugend in Zucht, Ehr und Kunst möge auferzogen werden. ²) Philipp von Hessen zeigte aber auch in dieser Beziehung ein besonderes Verständnis für die Forderungen der Zeit. Kaum hatte der milde Reichstagsabschied von Speyer den Reichsständen eine gewisse Freiheit in ihrem Handeln zugebilligt, als er noch in demselben Jahre auf der Synode von Homberg Luthers Lehre in seinen Landen einführte und in der hessischen Reformationsordnung vom Jahre 1526 die Grundzüge einer allgemeinen neuen Schul- verfassung entwarf. Wenn die damit begonnene Schulreform
¹) Vergl. darüber ausführlicher das treffliche Werk von G. Mertz: Das Schul- wesen der deutschen Reformation im 16. Jahrhundert. S. 15 ff.
2²) Ausführliche Nachweisungen aus Luthers Schriften z. B. bei Brüstlein, Luthers Einfluss auf das Volksschulwesen S. 45 ff., ferner Melanchthons Schrift „an ein erbare Stadt von Anrichtung der lateinischen Schuel“ u. a.
³) Seckendorf, hist. Luther. II. 3. S. 157.


