Aufsatz 
Untersuchungen über das hessische Schulwesen zur Zeit Philipps des Grossmütigen / von Max Georg Schmidt
Entstehung
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fortgesetzt die weltliche Obrigkeit auf ihre Verpflichtung hin.) durch geeignete Malsnahmen dem immer fühlbarer werdenden Mangel abzuhelfen. So mahnt Martin Bucer den Landgrafen Philipp,²) für die Förderung der Studien zu sorgen und zur Auf- erziehung neuer Lehrer des Evangeliums, da die alten tagtäglich absterben, und im Jahre 1542 schreibt?) er ihm aus Frankfurt: Ich wolte, das wir nit allein fur unss, sondern fur fil kirchen konden christlich und fromm gelerte Leute bekomen und auffziehen. Wir werdens aber allein nit thun. Und sind nach Wittenperg nit fil schulen, da man auch fur ander leut theologen ziehe. Hoff, es solle deshalben nun besser angestellet sein zu Marburg. Die opferfreudige und verständnisvolle Begeisterung des Landgrafen für die evangelische Sache beweist der Umstand am besten, dals er diesen Forderungen der Reformatoren in hochherzigster Weise entgegenkam. Denn wenn ermit nit gering uffgewandten Kosten ein studium generale in unnser Statt Marpurgk neben der Bibliotec uff unsern Schloss daselbst aufgerichtet hat, so lag dem vor allem die Absicht zu Grunde, für den Nachwuchs im Pfarrer- und Lehrer- stande zu sorgen. Schon in der Donationsurkunde*¹) vom 4. Ok- tober 1540 wird das deutlich ausgesprochen: haben wir be- funden, das nitt wohl möglich wehr, gemeine Diener des wortts yeuller Zeit zu bekommen und zu haben, es sie dan, das wir in unserm Furstenthumb ein eigen Studium und dorin Lehrer und studenten underhalten. Die Stipendienordnung vom Jahre 1560 besagt,) dalsgelehrte Leuth vornemblich in Theologia aufferzogen werden, die den Kirchen und Schulen... mit predigen, lehren und sonst nutzlichen vorstehen, und noch in seinem Testament⁰) mahnt der Landgraf seine Söhnemit ernst und fieils darzu zu thun, dass viel Studenten uferzogen und rechtschaffen unterweiset und erhalten werden, uff das man künfftig daraus rechtschaffene Prediger, Schulmeister und Kirchendiener haben könne.

Aber es lag auf der Hand, dass durch die blolse Errichtung

¹) Vergl. z. B. Luthers Schrift an die Ratsherrn und seinePredigt, daſs man solle Kinder zur Schule halten.

2) Vergl. Lenz: Briefwechsel Landgraf Philipps des Groſsmütigen von Hessen

mit Müoer. 47. Band der Publikationen aus preuſsischen Staatsarchiven. I. S. 31 ff.

3) Vergl. Lenz a. a. O. II. S. 150.

) Vergl. Br. Hildebrandt, Urkundensammlung über die Verfassung und Verwaltung der Universität Marburg, S. 22.

5) Vergl. Sammlung Fürstlich hessischer Landesordnungen. I. S. 180.

6) v. Rommel, Geschichte von Hessen, IV., S. 385, Anm. Auch in den Beschlüssen der Homberger Synode wird als Hauptgrund für die beabsichtigte Gründung der Universität angegeben:ut in ecclesiis nostris multiplicentur, qui in verbo et doctrina eisdem praesidere, ac, quae recta sunt, consulere possint.