Aufsatz 
Untersuchungen über das hessische Schulwesen zur Zeit Philipps des Grossmütigen / von Max Georg Schmidt
Entstehung
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durch, dals er die alte Kirche in seinem Territorium beseitigte, mulste er folgerichtig die Fürsorge für alle jene Aufgaben über- nehmen, welche man bisher als Obliegenheit der Kirche betrachtet. hatte. Der mittelalterliche Rechtsstaat wird jetzt zum modernen Kulturstaat. Während der Landesherr sich bisher auf die Aufrechterhaltung des Friedens- und Rechtszustandes be- schränkt hatte, übernahm er jetzt als Erbe der Kirche die neue und grölsere Aufgabe, die Bestrebungen der Wissenschaft in den Kreis seiner Pflege zu ziehen und insbesondere für die Förderung protestantischen Glaubenslebens durch Kirche und Schule zu wirken.

Philipp der Groſsmütige von Hessen bringt diese Uberzeugung in der Kirchenordnung vom Jahre 1539 deutlich zum Ausdruck: ¹) unser Ampt und pflicht erfordert insonderheyt, dass wir über die Herdt Christi, unsers herren, stetigs wachen und mit höchsten trewen versehen, das allem einfall der Hellischen wölff zeitig be- gegnet und geweret würde undunss hat der Herr ie darzu ge- setzt und verordnet, dass wir ym seine schaefflein also weyden, dass sie vor allem unrecht und verderben verwaret und die weyde des ewigen lebens durch die gesunde lere, getrewe vermanung und heylsame zucht jmmer völliger habenn unnd niessen.

In demselben Sinne äulsert sich 1577 sein Sohn Wilhelm IV: ²) wan unss nun Gott der Her unsern underthanen vorgesetztt, das wir nicht allein jhr gutt undt leib gegen untzimblicher gewalt schützen, sondern sie auch zum Gottesdienst anhaltenn unndt also jhre sehlenn mitt hailsamer Lehr seines hayligenn wortts speysen lassen sollen.

Unter diesen Umständen erwuchs dem Landesherrn jetzt vor allem die Verpflichtung, für die Heranbildung eines tüchtigen, von evangelischem Geiste erfüllten Pfarrer- und Lehrerstandes zu sorgen. Im Anfange fehlte es an Predigern und Lehrern nicht, da die aus den Klöstern austretenden Mönche, welche sich durch das Studium der heiligen Schrift von der Wahrheit der reformatorischen Grund- sätze überzeugt hatten, als Werkzeuge der Reformation Ver- wendung fanden. Bald aber trat ein grolser Mangel an Geistlichen und Lehrern ein, sei es, dals der Tod in ihre Reihen Lücken rils oder ihre Kräfte aufgebraucht wurden, so dals nun der vielbeklagte Rückgang der Studien erfolgte. Daher wiesen die Reformatoren

1) Sammlung Fürstlich Hessischer Landes-Ordnungen. Kassel 1767 ff. I. S. 109.

1 2) Vergl. Ausschreiben Wilhelms IV. über die Kinderlehre, Landes-Ordnung, . S. 434.