Aufsatz 
Beiträge zur Frage der rationelleren Gestaltung des Gesangunterrichtes an den Gymnasien : mit besonderer Berücksichtigung der hessischen Verhältnisse
Entstehung
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Die Disposition der mit V' gemeinsamen Stunde sollte so getroffen werden, dass nicht eine bestimmte Anzahl von Schülern während zweier Jahre fortwäührend erste oder zweite Stimme singt, sondern so, dass alle Schüler abwechselnd erste und zweite Stimme singen. Diese Ubung, die auch mitunter in den einzelnen Klassen veranstaltet werden kann, muss von grossem Nutzen für das musikalische Gehör sein und bildet die Vorübung für den Unterricht einer höheren Stufe. Heutzutage stehen dem Lehrer so viele Hilfsmittel zur Verfügung, dass er, um diese Ubung in seinem Sinne gänzlich auszubeuten und je nach dem Material der Klasse zu verändern, sich nicht an vorgedruckte Ubungsbücher zu halten braucht. Wir stehen der Einführung einer gedruckten Sammlung entgegen, weil diese, ganz abgesehen von ihrer Brauchbarkeit, dem Lehrer jede Be- wegungstreiheit abschneidet.¹) Will der Lehrer nicht selbst eine Anzahl passender und speziell ausgewählter Lieder, soweit dies nach dem Gesetz von 1871 zulässig ist, vervielfältigen(hekto- graphisch u. s. w.) und diese zugleich mit den übrigen Notizen, die sich der Schüler machen soll und muss, in einem Sammelheft vereinigen, so steht ihm das Anschreiben an die Wandtafel frei, dessen zeitweilige Anwendung sich deshalb empfiehlt, weil der Schüler auch im Schreiben der Noten eine gewisse Gewandtheit erlangen soll.

Warum aber sollte es nicht möglich sein, den bisher so spärlich bedachten Fonds für An- schaffung von Musikalien zu erhöhen und den einzelnen Klassen sowohl als dem Chore mit der Zeit eine gediegene Musikalienbibliothek zu verschaffen? Die Kosten hierfür werden nicht so gross werden, als es etwa nach einem flüchtigen Blick in die Kataloge erscheinen möchte. Denn ohne Zweifel werden sich die Verlagshäuser bei gutem Absatz zu weitgehenden Preisermässigungen bereit finden.

Für den gemeinsamen Unterricht im zweistimmigen Gesang kommen in Betracht figurierte Sätzchen, wie sie Albert Becker a. g. O. vortrefflich gegeben hat,(Quintakursus, einzelnes auch aus dem Quartakursus) und die zweistimmigen Motetten von Grell(op. 49 u. 50). Daneben können auch einzelne Volkslieder zweistimmig gesungen werden(Marschlieder) und etwa noch Schletterer, zweist. Lieder(3 Bde.).

Die Auswahl des Stoffes ist so reichhaltig, dass ohne Bedenken manches für die folgende Klasse aufgehoben werden kann.

Quinta.

Für diese Klasse wird hinsichtlich des eigentlichen Gesangunterrichts im wesentlichen dasselbe gelten, wie für Sexta.

Eine intensive Wiederholung und Erweiterung des Tonleitersystems(neu: das Mollgeschlecht) und der bisher bekannten Termini bildet das Pensum des ersten Semesters. Zweite Hauptaufgabe bildet die Erlernung des Treffens nach Noten und nach den mündlichen Angaben des Lehrers, vom Leichten zum Schwereren fortschreitend. Hiermit kann das Schuljahr ausgefüllt werden. Massgebend jedoch muss sein, dass am Ende desselben jeder Schüler imstande ist, ein einfaches Lied einiger- massen richtig vom Blatt zu singen. Ausgedehnte Übungen an der Wandtafel und im Schreibheft treten fördernd hinzu. Nicht unwesentliche Erleichterung bietet das Choralsingen. ²)

Müssen ja auch schon in VI diejenigen Choräle, mit denen der Religionsunterricht eröfsne zu werden pffegt,(in der Volksschule ist dies Vorschritt) geübt werden, so bietet sich jedoch gerade hier das eigentliche Feld für ihre Erlernung. Praktische Gründe sind hier massgebend. Gerade der Choral ist recht geeignet, die Probe auf die erlernte Treffsicherheit und rhythmische Ausbildung zu machen, und das auf dieser Stufe zu verwendende Choralbuch mit Noten, dessen

¹) Dieses Bedenken hindert uns, selbst der besten Sammlung aus jüngster Zeit unbedingt zustimmen zu können, nämlich dem bereits erwähnten Schulchorbuch vou Becker& Kriegeskotten. Nur dann, falls die Anzahl der Lieder in dem von uns gewünschten Sinne ergänzt würde, entspräche die Sammlung einigermassen unsren Vorchlägen, und ihre Einführung würde sich dann deshalb empfehlen, weil durch das Abschreiben etc. Zeit verloren geht. Vielleicht liesse sich diese Erweiterung ohne den Umfang der einzelnen Hefte(I für Sexta, II für Quinta, III für Quarta und Tertia die Verfasser setzen also auch Einzelgesangstunden voraus!) zu vergrössern, erreichen, wenn das theoretische Material, welches ob seiner Ausführlichkeit zu wenig Anforderungen an die Denkkraft der Schüler stellt, etwas zusammengezogen würde. ) In Hessen müssen nach der Vorschrift des Ministeriums geübt werden: Hess. Cboralbuch: 3a 18a 41a 50 a 61 b 96 b 97a 102a 104b 126a 158a 162a.

Ubungs- bücher.

Choral- singen.