Stundenzahl.
Zwei- stimmiger Gesang.
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Die Verbindung des Gesanges mit der Religion wird auf dieser Stufe nur äusserlich sein können. Doch ergeben sich auch hier(s. oben S. 13) mannigfache Anknüpfungspunkte. Bezüglich des Turnens gilt dasselbe wie für V. I.— Uber die Pflege des zweistimmigen Gesanges s. u.—
Es bedarf hier einiger Worte über die Stundenzahl.— Aus dem Inhalt unsrer Abhandlung ergiebt es sich, dass wir den vorgeschlagenen intensiveren Betrieb des Gesangunterrichts auf Grund der heute gültigen Vorschriften herbeigeführt wissen wollen. Der hessische Lehrplan schreibt vor: „Zu diesen Stunden kommen noch... durchschnittlich zwei Stunden Gesang.“ Es soll also jede Klasse zwei Stunden Gesang haben. Nun wird dies in der Regel so aufgefasst, dass die gesamte Schule in ihrer natürlichen Teilung als Unter- und Obergymnasium zwei(bezw. im ganzen vier) Gesangstunden wöchentlich besitzt. 1) Demgemäss werden Sextaner bezw. Quintaner und Tertianer, Secundaner und Oberprimaner zusammen unterrichtet. Diese Interpretation der amtlichen Vorschrift steht freilich einem gesunden Unterrichte von vornherein im Wege, denn sie schliesst die individuelle Behandlung der Schüler aus. Wenn wir daher für den Gesangunterricht etwas erreichen wollen, so dürfen wir nicht mit der Forderung neuer Stunden kommen,— die beiden vorgeschriebenen geniügen, höchstens mit Ausnahme von VI und V, vollkommen— vielmehr bedarf es nur der richtigen Interpretation der Vorschrift. Da nun die Schule im Gesamtunterrichte die Verschiedenheit der Schülerindividualititen berücksichtigt, sollte man an eine Verletzung dieses wichtigen Prinzipes kaum glauben. Thatsächlich stellt der gekennzeichnete Massenunterricht im Gesang diese Verletzung dar. Berechtigt wird demnach die Forderung sein, den Gesangunterricht, sofern er nicht Chorgesang ist, in Einzelstunden zu erteilen. Neu belastet wird der Schüler hierdurch nicht, nur müsste die Stundenzahl des Lehrers erhöht werden. Dies wird um so leichter geschehen können, je mehr sich akademische Lehrer zur Ubernahme der Gesangstunde bereit finden werden. In Fällen, wo es an geeignetem Lehrermaterial fehlen sollte— was wohl verhältnismässig sehr wenig vorkommen wird— könnte ausnahmsweise eine Kombination von VI u. V sowie von IV u. III erfolgen.
Es ergäben sich dann aber immer noch einschliessl. der einen Stunde des Mutations- kursus(sS. u. S. 18) sieben Unterrichtsstunden, worin die Chorstunde, die nur zeitweise abgehalten wird(unter ausnahmsweiser Zusammenlegung der Einzelstunden), inbegriffen wäre.
Aber gerade auf den unteren Klassen VI und V, die neben ihrem Pensum für die Einzel- gesangstunden die Einübung der Oberstimmen für die Chorstunde erledigen müssen, wäre die Erhöhung der Stundenzahl auf drei Stunden dringend zu wünschen. In dieser Zeit stellt der wissenschaftliche Unterricht noch nicht derartige Anforderungen an die Schüler, dass eine Zusatz- stunde im Gesang als„Uberbürdung“ ausgelegt werden könnte.
In dieser dritten Stunde würden VI und V zusammen singen und zwar zweistimmig(Volks- lieder, Kanons, kleine Motetten).
Mit Recht darf man fragen:„warum denn absolut die neue Stunde für den zweistimmigen Gesang?“„Man könnte doch gerade so gut diese UÜbungen in den einzelnen Klassen vornehmen!“ Wie wir unten ausführen werden, befürworten wir derartige Ubungen in den Klassen sehr, aber ein Ersatz für einen regelrechten zweistimmigen Gesang, der so recht eigentlich dem jugend- lichen Naturell entspricht, und der die Zwischenstufe und zwar die unerlässliche Zwischen- stufe zwischen Einzelgesang und Chorgesang bildet, kann in diesen Ubungen nur schwer gefunden werden. Der zweistimmige Gesang ist unbedingt notwendig und bedarf einer grösseren Schülerzahl, als die Durchschnittszahl der einzelnen Klassen zu sein pffegt. Er ist gerade dadurch, dass eine grössere Anzahl Sänger(Gefühl der Gemeinsamkeit!) in ihm vereinigt wird, das geeignetste Vorbildungsmittel zum Verständnis der harmonischen Gesetze, deren Erweiterung dem Chor- gesang zufällt. Es würde den Rahmen unserer Arbeit überschreiten, wollten wir hier eine eingehende Darlegung der Vorteile des zweistimmigen Gesanges(durch zwei Klassen) bieten, er bleibt uner- lässlich, wenn er auch vorläufig noch nicht in der von uns gewünschten Ausdehnung betrieben werden kann. ²).
¹) Hier und da werden die Sextaner auch allein unterrichtet.—
²) Ein Aushilfsmittel wäre unter den gegenwärtigen Umständen folgendes: Die Einzelgesangstunde wird mit der Stunde für zweistimmigen Gesang so verbunden, dass erstere einmal in der Woche nur ½ Stunde dauert, während in der lezten Viertelstunde gemeinsam mit der anderen Klasse, die sich unterdessen in grösster Ordnung (auch so, dass alle zum Singen befähigt sind) einfindet, gemeinsam gesungen wird. An diese gemeinsame Ubung schliesst sich dann unmittelbar die Einzelstunde für die zuletzt eingetroffene Klasse. Eine derartige Einrichtung ist aber nur da leicht möglich, wo Vormittagsunterricht eingeführt ist. 3


