Aufsatz 
Beiträge zur Frage der rationelleren Gestaltung des Gesangunterrichtes an den Gymnasien : mit besonderer Berücksichtigung der hessischen Verhältnisse
Entstehung
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Wenn die praktische und theoretische Ausübung einer Kunst auf der Schule eine Berechtigung haben soll, muss von ihr gefordert werden, dass sie den Schüler, wenn auch nicht zum Künstler ausbilde, so ihn doch an die Pforten der erhabenen Kunst bringe, von wo aus er, je nach seinen Anlagen, den Weg selbst weiter finden wird. Und ich behaupte, man ist imstande, fast alle Schüler, wenn auch mit Unterschieden, wie sie im übrigen Unterricht genau so bestehen, durch einen neunjährigen Kursus mit zwei wöchentlichen Stunden so weit zu fördern, dass sie jenes Ziel erreichen können. Dies wird aber nicht eine einseitige Ausbildung in der Musik allein sein, vielmehr eine mit dem übrigen Unterricht zusammenhängende, ihn zwar ergänzende oder erweiternde, im ganzen aber durch ihn bestimmte. Bedingung für den gesicherten Erfolg eines derartigen Unter- richts ist, wie für jeden Unterricht, das planmässige Vorgehen nach dem gesteckten Ziele.

Das Ziel selbst nun ergiebt sich einmal(nach der inhaltlichen Seite) aus der jeweiligen, wechselnden Verbindung des Gesangunterrichts mit den übrigen Fächern, andrerseits(nach der rein musikalischen Seite) aus den durch Knaben- bezw. Jünglingschöre bisher erzielten künst- lerischen Leistungen, die ohne besonderen Zeitaufwand, jedoch durch sach- und zielgemässen Unterricht erreicht wurden. Leistungen wie die des Thomanerchors in Leipzig oder des Domchors in Berlin müssen hierbei ausser acht bleiben, weil sie nur unter bestimmten, an den meisten Anstalten nicht gekannten Verhältnissen zustande kommen. Immerhin aber dürfen sie nach der rein musikalischen Seite hin ideale Muster sein, denen man wenigstens nachstreben kann, da in ihnen der Gipfelpunkt der für Jünglinge überhaupt möglichen Schulausbildung liegt. Jedoch darf nicht vergessen sein, dass dort nur eine Auslese der Schüler überhaupt in Betracht kommt, wir aber unbedingt fordern müssen, dass alle, soweit nicht organische Fehler jeglichen Erfolg ausschliessen, am Gesangunterricht teilnehmen.

Dispensationen können demnach nur auf Grund ärztlicher Einsprache eintreten. Bei den anerkannten Vorteilen, die das Singen mit sich bringt, wird es sich nur um einzelne derartige Fälle handeln. Die Mutierenden singen natürlich nicht. Aber warum sollen sie auf zwei oder gar drei Jahre unserem Unterrichtsfach entzogen werden? Bleiben sie denn überhaupt in dieser Zeit vom Unterricht befreit? Warum denn gerade im Gesang(Musik-) unterricht? Lässt sich hier kein modus docendi finden?

Der Gesangunterricht dauert demnach ohne Unterbrechung von VI I bezw. da, wo Vorschul- klassen sich finden, von Vorschulklasse I gI. Er zerfällt in einen theoretischen und einen prak- tischen Kurs, die auf denjenigen Stufen, auf denen keine Mutation stattfindet oder diese stattgefunden hat, ziemlich gleichwertig zu behandeln sind. Im allgemeinen sollten die Elemente der Musiklehre bis III und IIb(Mutationskurs s. u. S.*) so weit erledigt sein, dass auf dieser Stufe eine Repetition und Erweiterung des bisher Erlernten eintritt, während in den oberen Klassen mehr musikgeschicht- liche, musikalische und ästhetische Belehrungen zu geben sind. Die Chorstunde müsste als Be- lohnungsstunde angesehen werden, zu der nur derjenige sich ein Recht erwirbt, der den Anforderungen der Einzelstunden entspricht. Unter diesem Gesichtspunkt aber müsste der Unterricht beider Stunden (Einzelgesang und Chorgesang) so ineinandergreifen, dass diejenigen, welche das Ziel nicht erreichen, trotzdem in ihrer Ausbildung nicht beeinträchtigt würden. Der Eintritt in den Chor braucht nicht an eine bestimmte Klasse gebunden zu sein.

Nun nur noch einige Fragen zur äusseren Gestaltung. Zunächst der apparatus. Vielfach hört man Klagen, dass dem Gesanglehrer nicht alle die Mittel zu Gebote stehen, deren er zu einem gedeihlichen Unterricht bedarf. Das nötige Notenmaterial fehlt, der Flügel fehlt, ein Podium für die Chorstunde fehlt, ja manchmal der nötige Singsaal. Dies alles sollte vorhanden sein so gut, wie die Ausstattung des physikalischen oder naturwissenschaftlichen Kabinetts; es wird wohl auch im Laufe der Zeit kommen, sofern der Gesangunterricht höheren Ansprüchen genügt und seine Unent- behrlichkeit nachweist. Einzelne Fragen dieser Art werden unten behandelt werden, hier nur ein paar Worte über das anzuschaffende Instrument. Die Sache ist eigentlich so einfach, dass sie kaum erwähnt zu werden brauchte. Es kann sich natürlich nur um ein Klavier(am besten einen Flügel) drehen, denn alle anderen Instrumente(Geige, Orgel, Harmonium) sind unbrauchbar für unsre Zwecke. In diesem Sinne hat sich jüngst auch Albert Becker in der Einleitung zumSchulchorbuch für Gymnasien und Realschulen(Vieweg-Quedlinburg) ausgesprochen. Wenn er aber fortfahrend schreibt:Zum Gesangunterricht muss kein Instrument angewendet werden. Nur der sogenannte a capella-Gesang wirkt erziehlich. Der Schüler soll und muss sich gewöhnen, selbst den Ton zu

Dis- pensationen.

Allgemeiner Plan des Unterrichts.

Kussere Fragen.

Das Instrument.