Aufsatz 
Beiträge zur Frage der rationelleren Gestaltung des Gesangunterrichtes an den Gymnasien : mit besonderer Berücksichtigung der hessischen Verhältnisse
Entstehung
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II. Positives.

Allgemeine Forderungen.

Lehrpläne.

Lehrziel.

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billigenden Vorschub leiste; bald wagte man endlich auch wohl die allgemeinere Behauptung, dass überhaupt die UÜbung und Bildung in der Musik, wie sie in den mit den Gymnasien verbundenen Gesanginstituten betrieben werde, weder mit der Verfassung und äusseren Einrichtung, noch mit den inneren wissenschaftlichen Zwecken dieser Lehranstalten in Einklang gebracht werden könnte, und dass die Kunst der Harmonie hier in der That sehr disharmonisch wirke, indem sie die Einheit der Schule aufhebe und dieselbe mit sich selbst in wahrhaft verderblichen Widerspruch und Zwiespalt versetze.

Die Gründe zu solcher Denkart scheinen mir bei der konservativen Gesinnung vieler Philologen nicht allzu schwer zu finden zu sein. Sie sind lächerlich kleinlich und werden am besten zurück- gewiesen, wenn man ihnen die Denkart grosser Philologen entgegenstellt. Jahn, Bellermann, v. Jan, Plew und wie sie alle heissen mögen, seien die Muster, dann wird auch einiges Interesse für den Betrieb unserer höchsten Kunst entstehen. Auch möge man sich erinnern, dass sogar die Direktoren einiger Anstalten selbst den Gesangunterricht erteilten, weil sie die Bedeutung dieses Faches zu würdigen verstanden.

Wir kommen nunmehr zu den allgemeinen Forderungen für Mass und Ziel des Gesangunterrichts.

Der Unterricht zerfällt nach den Lehrplänen(so auch dem hessischen) in theoretische und praktische Ubungen, die miteinander in Beziehung zu setzen sind. Das Ziel und den Zweck dieses Unterrichtsgegenstandes nennt, so weit dies dem Verfasser bekannt ist, kein einziger Lehrplan für die höheren Schulen. Die neuen preussischen Lehrpläne sagen S. 3:Zu diesen Stunden treten ferner als allgemein verbindlich hinzu je 3 Stunden Turnen von VI Ia und je 2 Stunden Singen in VI und V. Da dieselben als eigentliche Arbeitsstunden nicht zu erachten sind, so blieben sie oben ausser Betracht. Die für das Singen beanlagten Schüler sind, Einzelbefreiungen auf Grund ärztlicher Zeugnisse, wie in VI und V vorbehalten, auch von IV Ia zur Teilnahme an dem Chorsingen verpflichtet. Ein besonderer AbschnittSingen existiert in den preussischen Lehrplänen nicht. Nur noch an einer Stelle wird der Gesangunterricht überhaupt erwähnt: Desgleichen wird eine Befreiung einzelner Schüler vom Singen in IVY I dem pffichtmässigen Ermessen des Direktors überlassen. An der Verpflichtung der von den praktischen Gesangübungen in VI und V entbundenen Schüler zur Teilnahme an dem theoretischen Gesangunterricht wird nichts geändert.

Der Lehrplan für die Gymnasien im Grossherzogtum Hessen sagt S. 13:Der Gesangunterricht zerfällt in theoretisch und praktische UÜbungen, die in stete Verbindung zu setzen sind. Aufgabe der ersteren ist, die Schüler mit den wesentlichen melodischen, rhythmischen und dynamischen Tonverhältnissen bekannt zu machen, die gewöhnliche Bezeichnung, Notenschrift, Vorzeichen zu sicherer Kenntnis zu bringen und eine befriedigende Fertigkeit im Treffen zu erzielen. Bei den praktischen UÜbungen sind Volkslieder und Choräle zu pflegen. Während des Stimmwechsels sind die Schüler sorgfältig von der Beteiligung am Gesange fernzuhalten. Der Gesangunterricht ist im allgemeinen obligatorisch; bei Mangel an Stimme und an Gehör oder aus Gesundheitsrücksichten ist Dispensation zulässig.

Ich erlaube mir, hier eine Definition des Lehrzieles anzureihen, wie ich sie im Centralblatt 1896, No. 3, S. 62 bereits gegeben habe..

Die Aufgabe des Gesanglehrers kann doch wohl nur die sein, dem Schüler durch Erweckung des Interesses Lust und Liebe zu musikalischen Werken seines Vaterlandes(das braucht nicht gleich dieNeunte von Beethoven zu sein!), seine aktive Teilnahme an der Reproduktion solcher Werke durch Heranbildung der zum Ausdruck dienenden Mittel herbeizuführen, ihm Verständnis des Gebotenen in der Entwickelung seiner Zeit und als Charakteristikum für seine Zeit zu erregen und ihn vorzubereiten zur eigenen weiteren Ausbildung seiner musikalischen Kenntnisse im Leben. Eine grosse Aufgabe! Mit dem einfachen Einüben von Liedern und Chorälen zu einem Aktus und dergleichen ist es nicht gethan, auch unverdaute Brocken aus der Harmonielehre werden dem Schüler nicht besonders förderlich sein, nur ein genau bedachter, von der Sexta bis zur Oberprima bestimmt festgelegter Lehrplan wird die Erreichung des Zieles möglich machen.