Aufsatz 
Beiträge zur Frage der rationelleren Gestaltung des Gesangunterrichtes an den Gymnasien : mit besonderer Berücksichtigung der hessischen Verhältnisse
Entstehung
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Der Elementar- lehrer als Gesang- lehrer.

Der Fach- musiklehrer.

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müsste. Meist wird der Unterricht durchausserordentliche d. h. entweder ganz ausserhalb der Anstalt stehende oder nicht akademisch gebildete Lehrer erteilt, denen gegenüber der Schüler er- fahrungsgemäss(Schiller, Handbuch d. prakt. Päd. 3. A. S. 180) nicht denjenigen Respekt besitzt, den er ihnen zollen soll. Vielmehr besteht in vielen Fällen zwischen Gesanglehrer und Schüler ein Verhältnis, das mehr auf gegenseitiger Duldung, als auf straffer Zucht beruht. Grundbedingung eines gedeih- lichen Unterrichts ist aber in allen Fächern die Handhabung der Zucht. Fehlt diese, so werden sich bald Ubergriffe seitens der Schüler einstellen, denen der einzelne Lehrer kaum gewachsen ist; die Unterrichtsstunde wird zu einer Belustigungsstunde, in der man Ersatz für anstrengende Arbeit im übrigen Unterricht sucht. Man frage einmal bei älteren und jüngeren Leuten nach, welche Erinnerungen sie aus ihren Gesangstunden mitgenommen haben! Wie oft wird man unerfreuliche, mitunter sogar haarsträubende Dinge zu hören bekommen! Vollständige Gehorsamsverweigerung, Versäumnisse ohne jegliche Entschuldigung, absichtliche Störungen des Unterrichts u. a. werden uns von denen, die man darüber befragt, als besondereHeldenthaten erzählt. Und doch! Wie mancher in seinem Spezialfache tüchtige Lehrer musste hierunter leiden, wie manchem wurde trotz des Beistandes der Ordinarien und des Direktors das Leben verbittert, so dass er mit tausend Freuden dies unerquickliche Nebenamt abgegeben hätte, wäre er in vielen Fällen nicht durch die meist prekäre Stellung der Musiker zu diesem Broterwerb gezwungen gewesen. Wenn nun auch, wie schon angedeutet, Ordinarius und Direktor helfend einschreiten können, so kann dies doch nur zeitweise geschehen, denn Einrichtungen, durch die etwa dem Gesanglehrer aufsichtführende ordent- liche Lehrer beigegeben werden(Schiller, Handb. d. pr. Päd. 3. A. S. 180) können auf die Dauer nicht haltbar sein und müssen das Ansehen des Gesanglehrers noch weiter untergraben. Zudem fehlt dem Unterricht in solchen Fällen jenes mit Lust und Freudigkeit gepaarte Interesse, das Grundlage jeglichen Gesanges sein muss; der Schüler singt dann nur deshalb, weil er muss, niche weil es ihm Freude bereitet. Singt aber der Schüler mit Lust und Liebe zur Sache, dann fällt schon ein grosser Teil der disciplinären Schwierigkeiten, die notwendigerweise mit der Beaufsich- tigung und Belehrung einer grösseren Anzahl von Schülern verbunden sind, von selbst. Soll also die Grundbedingung eines gedeihlichen Gesangunterrichts gegeben sein, so muss zunächst die Lehrerfrage gelöst werden. Wie schwer diese ist, ist dem Verfasser nicht unbekannt.

Zunächst die Elementarlehrer, die gewöhnlich zur Erteilung des Unterrichts im Gesang heran- gezogen werden, ohne dass man hierfür stichhaltige Gründe anführen könnte. Weil die Seminarien ihnen eine meist hinreichende musikalische Bildung mitgeben können, hält man sie für geeignet, den Unterricht im Gesang d. h. in der Musik an den höheren Schulen zu erteilen. Nun ist aber das Ziel der musikalischen Ausbildung im Seminar ein wesentlich verschiedenes von den Forderungen der höheren Schule, die man wenn anders der Gesang ein volles Unterrichtsfach darstellt, und hierzu berechtigt ihn seine historische Entwickelung ¹) ebenso gut wie andere Fächer stellen muss. Wenn nun ferner die musikalisch brauchbaren Lehrer meist da Verwendung finden, wo man ihrer Fertig- keiten dringender bedarf bezw. zu bedürfen glaubt(Organisten- und Kantorendienst), muss es häufig vorkommen, zumal da bei der Besetzung der Stelle eines Elementarlehrers an einer höheren Schule die Güte des Zeugnisses in den zunächst in Betracht kommenden Fächern das gewichtigste Wort mitspricht, dass wenig musikalische, wenn nicht unmusikalische Lehrer an höheren Schulen Ver- wendung finden und der Not gehorchend, nicht dem eigenen Triebe, den Gesangunterricht übernehmen.

Immerhin wird es nicht allzu wenige Elementarlehrer geben, denen auch ein nach höheren Zielen strebender Unterricht im Gesang(Musik) übertragen werden könnte. Erfahrungsgemäss aber fehlt infolge des lockeren Verhältnisses, in dem der Elementarlehrer an den Gymnasien zu dem gesamten Unterrichtsbetriebe steht, nur zu oft die straffe Zucht, welche gerade für den erfolg- reichen Unterricht einer grösseren Anzahl Schüler unerlässliche Bedingung ist.

Weit schwieriger und naturgemäss sehr oft von geringerem Erfolg begleitet muss das Wirken des Fachmusiklehrers am Gymnasium sein. Zu den bereits angeführten äusseren Gründen kommt als innerer Grund, dass die Vorbildung dieser Lehrer infolge der mangelhaften Organisation der Konservatorien²) nur eine sehr dürftige und für unsre Zwecke unzureichende ist.

¹) Hierüber hat sehr schön O. Ungewitter(Die Entwickelung des Gesangunterrichts in den Gymnasien seit der Reformationszeit) gehandelt im Programm des Kgl. Friedrichs-Collegiums zu Königsberg 1872.

²) Ich glaube mir in dieser Frage ein Urteil zutrauen zu dürfen. nicht nur, weil ich mich schon lange lebhaft für diese Verhältnisse interessiere, sondern auch, weil ich durch den Besuch eines Konservatoriums eine selbstständige