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Wattenbach der Lysistrata des Aristophanes, deren Aufführung nach Rankes fast sicherer Berechnung in das Jahr 411 fällt. In derselben tritt ein Probule auf(von 403— 610), der zur Burg gehen will, um das zur Ausrüstung einer Flotte nöthige Geld zu holen, der aber mit Schimpf und Schande von den erbosten Weibern fortgetrieben wird (v. 420). Wenn nun auch die Beweisstellen aus Aristophanes immer das Bedenken haben, dass man nicht völlig zu unterscheiden vermag, was objective Wahrheit und was Zuthat des Komikers ist, so lässt sich doch so viel mit Sicherheit aus diesen Stellen entnehmen, dass den Probulen ein nicht unbedeutendes Recht über die Staatsgelder zustand. Diese Vermuthungen lassen sich über die Amtsbefugnisse der Probulen mit einiger, Wahrschein- lichkeit aufstellen, ohne dass man positive Beweise dafür verlangen wird. Noch verwickel- ter ist die zweite Frage, ob wir diesem Collegium von vornherein einen oligarchischen Cha- racter zusprechen sollen. Wattenbach leugnet denselben bei ihrer Einsetzung völlig (p. 18 u. 22), kann aber schliesslich(p. 32) doch nicht umhin zuzugestehen, dass sie sich kurz vor der Aufrichtung der Herrschaft der Vierhundert der oligarchischen Partei zuge- chehen.
wandt haben, wobei er indessen unentschieden lässt, aus welchen Gründen dies ge sei. Die einen, behauptet er, hätten wissentlich die Demokratie verrathen, die andern gleich der grossen Menge des Volkes in Folge einer argen Täuschung. Nach meiner Ansicht wer- den oligarchische Tendenzen schon bei ihrer Ernennung kaum abgeleugnet werden können. Zwar will ich nicht jenes Argument betonen, dass Aristoteles in seiner„Politik“ diese Institution geradezu eine oligarchische nennt, da man einwenden könnte, diese allgemeinen Bemerkungen des Aristoteles fänden hier keine Anwendung. 5⁰) Allein dadurch, dass den Probulen das Recht des zοGculeuen eingeräumt ist, d. h. dass sie noch vor dem Rathe über die wichtigsten Angelegenheiten des Staates ein präliminarisches Urtheil abzugeben haben, stehen sie in der That über dem Rath, der ersten demokratischen Staatsgewalt; sein Einfluss ist völlig lahm gelegt. Dies ist mindestens eine starke Beschränkung der Demo- kratie, ja sogar gewissermassen der Anfang zur Oligarchie. Nun pehielten aber die Pro- bulen ihre Macht bis zur Herrschaft der Vierhundert; ja wenn wir Aristoteles Glauben sckenken dürfen, leisteten sie Hülfe bei Aufrichtung derselben. 5¹)) Demnach wird die Be- hauptung nicht allzu kühn sein, dass von Anfang an bei der Mehrzahl oligarchische Ten- denzen im Spiel waren. YVöllig klar würde die Sache sein, wenn uns die Namen aller Mit- glieder bekannt wären. Allein der Einzige, den wir sicher kennen, ist-Hagnon, der Vater des Theramenes, der zur Zeit des Perikles zu der altaristokratischen Partei des Kimon und des älteren Thukydides gehörte, damals aber nach des Lysias Zeugniss für die Oligarchie
50) Aristot. Polit. 4, 12, 8; 6, 5, 10; 13; u. Wattenbach, P. 15 u. 16.
51) Aristot. rhet. III, 18, 6;— onn 7)s 9οτ⁴,⁵ενο u70 TIeiοdgov, ei ½οεν αντ dG*τεο To*s a ³2RG oudois aτατνα rous TeTανοσον 5, y. T”—4; 0u T0 Gοαρνται ³‿‿οστεέε εναν; ào*. 0u ½100v Gν τaƷτa ᷣrαeꝰεας 1⁴ Touyd; vd soν d ydo»v d Selriw. Siehe Aristot. Rhet. ed. Spe ngel Bd. II, p. 451. Dass die Wiobulen bis zur Einsetzung der 400 im Amte blieben, nehmen alle Geschichtschreiber an, sogar Grote, Gr. G., in deutsch. Uebersetzung von Meissner IV p. 332, mit der Anmerkg. Nur Büttner, Häter. p. 75, nimmt an, dass vorher schon wieder die Demokratie die Oberhand erlangt, sich stützend auf Thuc. 8, 65, 2: eine Stelle, die durchaus dafür nicht durchschlagend ist.


