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nes, indem er den aristokratischen Geschlechterverband durch eine neue Eintheilung des Volkes zerreisst und die Besetzung der Aemter durch das Loos an die Stelle der Wahl tre- ten lässt. Aber es bedurfte eines äusseren Impulses, um die in dem attischen Volke ruhende Tüchtigkeit und die von Klisthenes gelegten Keime der Demokratie zur vollen Entfaltung und Blüthe gelangen zu lassen. Diesen geben die Befreiungskriege der Griechen gegen die Perser. In ihnen offenbart sich, dass ein kernhaftes, kräftiges Geschlecht den Boden Attikas bewohnte und dass jeder Einzelne die Fähigkeit in sich trug, an der Staatsverwaltung Theil zu nehmen. Es war daher nur eine Forderung der Gerechtigkeit, dass Aristides allen recht- mässigen Bürgern, die väterlicher- und mütterlicherseits von attischen Eltern abstammten, das Recht verlieh, zu den meisten Aemtern gelangen zu können. ¹)
Allein eine feste materielle Unterlage erhielt die athenische Demokratie sowie der athenische Staat überhaupt erst durch die Stiftung der Bundesgenossenschaft zwischen 476— 470. Nach dem Tode des Aristides und der Verlegung der Bundeskasse von Delos nach Athen peginnt die Vollendung und schrankenlose Ausbildung derselben durch den grossen Perikles. Mit dem Sturze des Areopags ist das letzte Hinderniss beseitigt, das der unbeschränkten Demokratie noch im Wege stand. Um indessen einen Jeden, selbst den Unbemittelten, an dem Staate Theil nehmen zu lassen, traf Perikles die oft geschmähte Einrichtung der Besoldungen für den Besuch der Volksversammlung, für die Theilnahme an den Gerichten und dem Rathe. ²) Die Absicht, die ihn dabei leitete, ist leicht zu erken- nen: einerseits kannte er kein anderes Mittel, die von ihm angestrebte vollendete Demokratie ins Leben zu rufen; andererseits konnte er nur dann auf Unterstützung seiner äusseren Politik rechnen, wenn er die ärmeren Bürger an sich fesselte und sie ihm die Majorität in der Volksversammlung sicherten. Dass er, auf das Volk gestützt, länger als 30 Jahre unumschränkten Einfluss in Athen behauptete, ohne denselben je zu seinem eignen Vortheil auszubeuten, dass er den athenischen Staat dem Höhepunkt seiner Macht entgegen geführt hat, bedarf keiner weiteren Auseinandersetzung. Er wird in der Geschichte immer als Pro- totyp aller Volksführer im guten Sinne des Wortes dastehen und Jeder wird sich wenig- stens in dieser Beziehung aus vollem Herzen dem berühmten Urtheil des Thukydides an- schliessen(II, 65, 5): iτεον d 1ν ITt εννο⁹ς(Ifeomlus) dεr, Suναds ⅜e τ zĩ‿reεέεααμαα àα 2 prνσνι, TOναναοσνƷι dαm αάνς dναυυσστατοο„ενιιμενο, drsihe 10 08 Aeεςιοσ εœχα οdν ⁵†ρρο Lο νm αἀον ι ÿαʒ y, did 0 is*rGμερνοο έꝛ 00016- Suναρνμμοιι¶ᷣqe‿ds 1οeνν T1 T6yelν, dνν εωewh à&n Ai&ει νQαχνν υιι dεον νι dezetmetv.
Allerdings hat man ihm das Heranziehen auch der untersten Volksklasse zu den Staats- angelegenheiten zum schweren Vorwurf gemacht. So lange er zwar dus Scepter in der Hand hielt, hat er nie den Lüsten und den unsinnigen Leidenschaften des Demos nachgegeben; er stand über der Menge und hat sie selbst geleitet, nicht aber liess er sich von ihr lei-
. 4,„„— 3 3„„„ ¹) Plut. Aristid. c. 22: pgd⅛ρe: S Hi,‿α mτQ‚S½ dα τννν τπQQV²⁷idν να oùs do oras εᷣ᷑ 4νννα‿ον 5
drdeτνσνν aiςeανα conf. Schoemann Verfassungsgesch. Athens p. 75.— 2) 1160G 2νm σασςιμς, νματι*ε, Souleuruos. conf. Boeckh, Staatshaushalt der Athener
p. 318— 336.


